Geschäftsreglement für die Filmkommission (569.250) 
                
                
            INHALT
Geschäftsreglement für die Filmkommission
- Geschäftsreglement für die Filmkommission
 - §1. Die Filmkommission besteht aus einem Präsidenten, Vizepräsi-
 - §2. Die Ersatzmitglieder sollen aufgeboten werden, wenn ordentli-
 - §3. Die Aufgabe der Kommission besteht darin, zu entscheiden, ob
 - §4. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sind jederzeit berechtigt,
 - §5. Der Präsident bzw. sein Stellvertreter ordnet eine Kommissions-
 - §6. Über die Sitzungen der Filmkommission wird ein Protokoll ge-