Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt betreffend Genehmigung des Ver... (332.690) 
                
                
            INHALT
Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt betreffend Genehmigung des Vertrages über die Betriebsbeiträge für die Chrischonaklinik in Bettingen
- Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt betreffend Genehmigung des Vertrages über die Betriebsbeiträge für die Chrischonaklinik in Bettingen
 - §1. Das Bürgerspital betreibt die Chrischonaklinik längerfristig auf-
 - §2. Als Leistungsauftrag gilt das Schreiben des Sanitätsdeparte-
 - §3. Der Kanton leistet einen jährlichen indexierten Beitrag an die
 - §4. Die Zeitspanne von der Betriebsaufnahme der neukonzipierten
 - §5. Die Chrischonaklinik ist für die Aufnahme von Patienten mit
 - §6. Das Bürgerspital führt das Rechnungswesen nach den Richtli-
 - §7. Der Vertrag beruht auf Abschn. III Ziff. 2 lit. b Abs. 3 des Vertra-
 - §8. Dieser Vertrag wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er
 - §9. Dieser Vertrag wird vorbehältlich von Abs. 2 hienach verbindlich
 - 20. Oktober 1987 bewilligt und die entsprechenden Beschlüsse in Wirk-
 - § 10. Dieser Vertrag wird in sechs Originalen gefertigt und unter-