Verordnung betreffend Gebühren des Desinfektionsdienstes des Gesundheitsamtes Basel-... (300.500) 
                
                
            INHALT
Verordnung betreffend Gebühren des Desinfektionsdienstes des Gesundheitsamtes Basel-Stadt
- Verordnung betreffend Gebühren des Desinfektionsdienstes des Gesundheitsamtes Basel-Stadt
 - 1. Desinfektion und Entwesungen
 - 1.1. Grundtaxe Stadtgebiet (inkl. Zu- und Wegfahrt) .... Fr. 90.–
 - 1.2. Arbeitsaufwand für Vorbereitung, Durchführung und
 - 1.3. Zuschlag für Riehen und Bettingen ............... Fr. 10.–
 - 1.4. Der Materialaufwand wird zu den Selbstkosten in
 - 1.5. Die Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuer.
 - 1988.