Ordnung für das Kantonale Lehrerseminar (430.210) 
                
                
            INHALT
Ordnung für das Kantonale Lehrerseminar
- Ordnung für das Kantonale Lehrerseminar
 - §1. Das Kantonale Lehrerseminar vermittelt den Lehramtskandida-
 - §2. Das Kantonale Lehrerseminar steht unter der Aufsicht der Semi-
 - §3.
 - §4. Seminarlehrer im Hauptamt sind Lehrer, die vorwiegend am Se-
 - §5. Seminarlehrer im Nebenamt sind Lehrer, denen am Seminar ein-
 - §6. Praxislehrer sind in der Regel Lehrkräfte der öffentlichen Schu-
 - §7.
 - §8. Die Studienpläne aller Kategorien von Lehramtskandidaten
 - §9. Das Kantonale Lehrerseminar führt folgende Kurse durch:
 - § 10. Die Dauer der einzelnen Lektionen beträgt 45 Minuten, für
 - § 11. Von allen Bewerbern ist ein Anmeldeformular mit den Persona-
 - § 12. Im Rahmen der verfügbaren Studienplätze werden in erster
 - § 13.
 - § 14.
 - § 15.
 - 1. Schulische Voraussetzungen
 - 2.
 - 3. Bestehen einer Aufnahmeprüfung
 - § 16.
 - § 17. Bei Wiederholung einer Aufnahmeprüfung wird die Prüfung in
 - § 18. Die Bewerberinnen für die Arbeitslehrerinnen- und Hauswirt-
 - § 19.
 - § 20.
 - § 22. Die Seminardirektion kann folgende Dispensationen von Fä-
 - § 23. Die Diplomprüfungen für alle Kurse stehen unter der Leitung
 - § 24. Es werden Kursgelder und Gebühren erhoben, deren Höhe
 - § 25.
 - § 25a.
 - § 25b.
 - § 25c.
 - § 26. Durch diese Ordnung wird die Ordnung für das Kantonale Leh-