Reglement betreffend das Bewilligungsverfahren von Freinächten (inkl. Musik und ... (RiE 563.100) 
                
                
            INHALT
Reglement betreffend das Bewilligungsverfahren von Freinächten (inkl. Musik und Tanz) im Gemeindegebiet Riehen
- Reglement betreffend das Bewilligungsverfahren von Freinächten (inkl. Musik und Tanz) im Gemeindegebiet Riehen
 - §1. Die nachfolgenden gemäss § 12 des Wirtschaftsgesetzes bewilli-
 - §2. Die Bewilligung zur Durchführung von Musik-, Tanz- und Unter-
 - §3. Generell verlängerte Öffnungszeiten für Betriebe mit Sonderbe-
 - §4. Zur Polizeistunde sind die Gäste zum Verlassen der Wirtschaft
 - §5. Restaurationsbetriebe haben Anspruch auf je eine gebühren-
 - §6. Für bewilligungspflichtige Musik-, Tanz- und andere Unterhal-
 - §7. Für Freinachtbewilligungen (inkl. Musik und Tanz) werden fol-
 - §8. Betriebe mit generell verlängerten Öffnungszeiten haben monat-
 - §9. Entscheidungsinstanz in den Fällen a–e von § 1 ist die Gemeinde-
 - § 10. Der Bescheid über eine Bewilligung wird schriftlich erteilt. Der
 - § 11. Die einschlägigen Bestimmungen des Wirtschaftsgesetzes vom
 - 7. Januar 1988 und der dazugehörenden Verordnung vom 8. November