Bürgerrechtsgesetz (121.100) 
                
                
            INHALT
Bürgerrechtsgesetz
- Bürgerrechtsgesetz
 - 18. April 1999
 - 1. Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Findelkinder
 - 2. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Bürgerrecht
 - 2.1. Allgemeine Bestimmungen
 - § 3 Formelle Voraussetzungen
 - 2.2. Ausländerinnen und Ausländer
 - § 4 Materielle Voraussetzungen
 - § 6 Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
 - § 7 Respektierung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung
 - § 8 Sprachnachweis
 - § 9 Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
 - § 10 Förderung der Integration der Familienmitglieder
 - § 11 Vertrautsein mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen
 - § 12 Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse
 - 2.3. Schweizer Bürgerinnen und Bürger
 - § 13 Materielle Voraussetzungen
 - 3. Entlassung aus dem Bürgerrecht
 - § 14 Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht
 - § 15 Entlassung aus dem Kantonsbürgerrecht
 - § 16 Entlassung aus einem Gemeindebürgerrecht
 - 4. Nichtigerklärung der Aufnahme in das Bürgerrecht
 - § 17 Nichtigerklärung der Aufnahme in das Bürgerrecht
 - 5. Verfahren
 - § 18 Erteilung des Bürgerrechts
 - § 19 Wirksamkeit der Bürgerrechtserteilung
 - § 20 Ablehnung des Gesuchs
 - § 21 Gesuche von Minderjährigen
 - § 22 Wechsel des Wohnsitzes während des Verfahrens
 - § 23 Mitwirkungs- und Auskunftspflicht
 - 6. Gebühren
 - § 24 Gebühren
 - 7. Rechtsmittel
 - § 25 Rechtsmittel
 - 8. Ausführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 26 Ausführungsbestimmungen
 - § 27 Übergangsregelung