Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser (771.500) 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser
- Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser
 - § 1 Bewilligungspflicht
 - § 2 Voraussetzungen der Bewilligung
 - § 3 Widerruf der Bewilligung
 - § 4 Gebühren
 - § 5 Ermässigung oder Erlass der Gebühren
 - § 6 Ermittlung der Wassermengen
 - § 7 Erhebungen
 - § 8 Bestehende Wassernutzungen
 - § 9
 - § 9 wird hier nicht abgedruckt.