Regierungsratsverordnung über die Inventarisation und Sicherstellung erhaltenswerter ... (791.22) 
                
                
            INHALT
Regierungsratsverordnung über die Inventarisation und Sicherstellung erhaltenswerter Gegenstände und Bauteile in Liegenschaften, die vom Kanton übernommen werden
- Regierungsratsverordnung über die Inventarisation und Sicherstellung erhaltenswerter Gegenstände und Bauteile in Liegenschaften, die vom Kanton übernommen werden
 - § 1 Zweck
 - § 2 Meldepflicht
 - § 3 Meldefrist
 - § 4 Inventaraufnahme
 - § 5 Frist für Inventarisation
 - § 6 Verhinderung unerlaubter Aneignung oder Veränderung
 - § 7 Verwendung der Objekte; Koordination
 - § 8 Wegnahme, Abtransport
 - § 9 Hilfestellung
 - § 10 Inkrafttreten