Gesetz über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung (170.380) 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung
- Gesetz über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung
 - Art. 1 Jahresgehalt
 - Art. 2 Präsidialzulage
 - Art. 3 Sozialzulagen, Leistungen im Todesfall
 - Art. 4 Gehalt bei Verhinderung an der Arbeitsleistung
 - Art. 5 Auslagenersatz
 - Art. 6 Nebeneinkünfte
 - Art. 7 Berufliche Vorsorge
 - Art. 8 Ruhegehalt
 - Art. 9 2. Anrechnung anderer Versicherungsleistungen
 - Art. 10 3. Finanzierung
 - Art. 11 4. Übrige Bestimmungen
 - Art. 12 5. Übergangsbestimmungen
 - Art. 13 Referendum und In-Kraft-Treten