Verordnung ILFD über den Status der Mitglieder der Einsatzgruppe im Tierseuchenfall (914.10.112) 
                
                
            INHALT
Verordnung ILFD über den Status der Mitglieder der Einsatzgruppe im Tierseuchenfall
- Verordnung ILFD über den Status der Mitglieder der Einsatzgruppe im Tierseuchenfall
 - Art. 1 Ausübung eines öffentlichen Amts
 - Art. 2 Auftrag und Aufgaben
 - Art. 3 Behandlung von Personalfragen
 - Art. 4 Ernennung
 - Art. 5 b) Verhältnis zum Arbeitgeber
 - Art. 6 Entlöhnung und Entschädigung der Mitglieder der Einsatzgruppe
 - Art. 7 Entlöhnung und Entschädigung der Mitglieder der Einsatzgruppe
 - Art. 8 Ende der Mitgliedschaft bei der Einsatzgruppe – Rücktritt eines
 - Art. 9 Ende der Mitgliedschaft bei der Einsatzgruppe – Bei wiederhol -
 - Art. 10 Übergangsrecht
 - Art. 11 Inkrafttreten
 - Art. 7 Abs. 1 geändert 26.09.2023 01.10.2023 2023_077
 - Art. 7 Abs. 2 geändert 26.09.2023 01.10.2023 2023_077