Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zuber... (813.10) 
                
                
            INHALT
Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
 - Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
 - Art. 2 Für den Verbraucherschutz zuständiges Departement - Koordi -
 - Art. 3 Für den Verbraucherschutz zuständige Dienststelle
 - Art. 4 Für den Umweltschutz zuständige Dienststelle
 - Art. 5 Für die Landwirtschaft zuständige Dienststelle
 - Art. 6 Für Wald und Landschaft zuständige Dienststelle
 - Art. 7 Für die Arbeitssicherheit zuständige Organe
 - Art. 8 Eigentümer eines Verkehrsweges
 - Art. 9 Austausch der notwendigen Daten
 - Art. 10 Kosten
 - Art. 11 Verwaltungsverfahren
 - Art. 12 Strafverfahren
 - Art. 13 Aufhebung und Inkrafttreten