Satzung des Konsortiums für eine Europäische Forschungsinfrastruktur für ein&... (0.423.137) 
                
                
            INHALT
Satzung des Konsortiums für eine Europäische Forschungsinfrastruktur für ein Integriertes Kohlenstoffbeobachtungssystem (ERIC ICOS)
- Satzung des Konsortiums für eine Europäische Forschungsinfrastruktur für ein Integriertes Kohlenstoffbeobachtungssystem (ERIC ICOS)
 - Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Name, satzungsmässiger Sitz und Arbeitssprache
 - Art. 2 Aufgaben und Tätigkeiten
 - Kapitel 2: Mitglieder und Beobachter
 - Art. 3 Mitgliedschaft, Beobachter und Vertretung
 - Art. 4 Aufnahme von Mitgliedern und Beobachtern
 - Art. 5 Austritt eines Mitglieds oder Ausscheiden eines Beobachters/Beendigung der Mitgliedschaft oder des Beobachterstatus
 - Art. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Bobachter
 - Kapitel 3: Leitungsstruktur und Verwaltung des ERIC ICOS
 - Art. 7 Leitungsstruktur
 - Art. 8 Generalversammlung: Zusammensetzung, Tagungen und Verfahren
 - Art. 9 Stimmrechte
 - Art. 10 Beschlüsse
 - Art. 11 Generaldirektor
 - Art. 12 Wissenschaftlicher Beirat
 - Art. 13 Ethik-Beirat
 - Art. 14 ICOS-Forschungsinfrastrukturausschuss
 - Kapitel 4: Beiträge, Haftung, Versicherung und Berichterstattung
 - Art. 15 Beiträge und finanztechnische Grundsätze
 - Art. 16 Haftung und Versicherung
 - Art. 17 Berichterstattung
 - Kapitel 5: Verfahrensregelungen
 - Art. 18 Datenschutz und Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
 - Art. 19 Zugang für Nutzer und Verbreitungspolitik
 - Art. 20 Bewertung
 - Art. 21 Beschäftigung
 - Art. 22 Auftragsvergabe und Steuerbefreiungen
 - Kapitel 6: Bestehensdauer, Auflösung, Streitigkeiten, Gründungsbestimmungen
 - Art. 23 Bestehensdauer
 - Art. 24 Auflösung und Insolvenz
 - Art. 25 Interne Vorschriften
 - Art. 26 Änderung der Satzung
 - Art. 27 Anwendbares Recht
 - Art. 28 Streitigkeiten
 - Art. 29 Zugänglichkeit der Satzung
 - Art. 30 Gründungsbestimmungen
 - Anlage 1
 - Mitglieder, Beobachter und ihre derzeitigen Vertretungsstellen
 - Mitglieder
 - Anlage 2
 - Jahresbeiträge
 - Vorbemerkung
 - Grundsätze
 - Zahlungsverpflichtungen für den zweiten und die weiteren Fünfjahreszeiträume