JArbSchG 
                
                
            INHALT
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG)
- Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
 - Inhaltsübersicht
 - Eingangsformel
 - Erster Abschnitt
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Kind, Jugendlicher
 - § 3 Arbeitgeber
 - § 4 Arbeitszeit
 - Zweiter Abschnitt
 - Beschäftigung von Kindern
 - § 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
 - § 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
 - § 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
 - Dritter Abschnitt
 - Beschäftigung Jugendlicher
 - Erster Titel
 - Arbeitszeit und Freizeit
 - § 8 Dauer der Arbeitszeit
 - § 9 Berufsschule
 - § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
 - § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
 - § 12 Schichtzeit
 - § 13 Tägliche Freizeit
 - § 14 Nachtruhe
 - § 15 Fünf-Tage-Woche
 - § 16 Samstagsruhe
 - § 17 Sonntagsruhe
 - § 18 Feiertagsruhe
 - § 19 Urlaub
 - § 20 Binnenschiffahrt
 - § 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
 - § 21a Abweichende Regelungen
 - § 21b
 - Zweiter Titel
 - Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
 - § 22 Gefährliche Arbeiten
 - § 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
 - § 24 Arbeiten unter Tage
 - § 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen
 - § 26 Ermächtigungen
 - § 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen
 - Dritter Titel
 - Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
 - § 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
 - § 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
 - § 29 Unterweisung über Gefahren
 - § 30 Häusliche Gemeinschaft
 - § 31 Züchtigungsverbot, Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
 - Vierter Titel
 - Gesundheitliche Betreuung
 - § 32 Erstuntersuchung
 - § 33 Erste Nachuntersuchung
 - § 34 Weitere Nachuntersuchungen
 - § 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
 - § 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
 - § 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
 - § 38 Ergänzungsuntersuchung
 - § 39 Mitteilung, Bescheinigung
 - § 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
 - § 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
 - § 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
 - § 43 Freistellung für Untersuchungen
 - § 44 Kosten der Untersuchungen
 - § 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
 - § 46 Ermächtigungen
 - Vierter Abschnitt
 - Durchführung des Gesetzes
 - Erster Titel
 - Aushänge und Verzeichnisse
 - § 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
 - § 48 Aushang über Arbeitszeit und Pausen
 - § 49 Verzeichnisse der Jugendlichen
 - § 50 Auskunft, Vorlage der Verzeichnisse
 - Zweiter Titel
 - Aufsicht
 - § 51 Aufsichtsbehörde, Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
 - § 52 (weggefallen)
 - § 53 Mitteilung über Verstöße
 - § 54 Ausnahmebewilligungen
 - Dritter Titel
 - Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz
 - § 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
 - § 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
 - § 57 Aufgaben der Ausschüsse
 - Fünfter Abschnitt
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - § 58 Bußgeld- und Strafvorschriften
 - § 59 Bußgeldvorschriften
 - § 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
 - Sechster Abschnitt
 - Schlußvorschriften
 - § 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
 - § 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
 - §§ 63 bis 70 (Änderungsvorschriften)
 - § 71 (weggefallen)
 - § 72 Inkrafttreten