SGB 7 
                
                
            INHALT
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) (SGB 7)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
 - Inhaltsübersicht
 - Erstes Kapitel
 - Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
 - Erster Abschnitt
 - Aufgaben der Unfallversicherung
 - § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
 - Zweiter Abschnitt
 - Versicherter Personenkreis
 - § 2 Versicherung kraft Gesetzes
 - § 3 Versicherung kraft Satzung
 - § 4 Versicherungsfreiheit
 - § 5 Versicherungsbefreiung
 - § 6 Freiwillige Versicherung
 - Dritter Abschnitt
 - Versicherungsfall
 - § 7 Begriff
 - § 8 Arbeitsunfall
 - § 9 Berufskrankheit
 - § 10 Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt
 - § 11 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls
 - § 12 Versicherungsfall einer Leibesfrucht
 - § 12a Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe
 - § 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen
 - Zweites Kapitel
 - Prävention
 - § 14 Grundsatz
 - § 15 Unfallverhütungsvorschriften
 - § 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
 - § 17 Überwachung und Beratung
 - § 18 Aufsichtspersonen
 - § 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
 - § 20 Zusammenarbeit mit Dritten
 - § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
 - § 22 Sicherheitsbeauftragte
 - § 23 Aus- und Fortbildung
 - § 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
 - § 25 Bericht gegenüber dem Bundestag
 - Drittes Kapitel
 - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
 - Erster Abschnitt
 - Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
 - Erster Unterabschnitt
 - Anspruch und Leistungsarten
 - § 26 Grundsatz
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Heilbehandlung
 - § 27 Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur
 - § 27a Nutzung der Telematikinfrastruktur
 - § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
 - § 29 Arznei- und Verbandmittel
 - § 30 Heilmittel
 - § 31 Hilfsmittel
 - § 32 Häusliche Krankenpflege
 - § 33 Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
 - § 34 Durchführung der Heilbehandlung
 - Dritter Unterabschnitt
 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
 - § 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
 - §§ 36 bis 38 (weggefallen)
 - Vierter Unterabschnitt
 - Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
 - § 39 Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
 - § 40 Kraftfahrzeughilfe
 - § 41 Wohnungshilfe
 - § 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
 - § 43 Reisekosten
 - Fünfter Unterabschnitt
 - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
 - § 44 Pflege
 - Sechster Unterabschnitt
 - Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
 - § 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld
 - § 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes
 - § 47 Höhe des Verletztengeldes
 - § 47a Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen
 - § 48 Verletztengeld bei Wiedererkrankung
 - § 49 Übergangsgeld
 - § 50 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes
 - § 51 (weggefallen)
 - § 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld
 - Siebter Unterabschnitt
 - Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
 - § 53 Vorrang der medizinischen Betreuung durch die Reeder
 - Achter Unterabschnitt
 - Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
 - § 54 Betriebs- und Haushaltshilfe
 - § 55 Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe
 - § 55a Sonstige Ansprüche, Verletztengeld
 - Zweiter Abschnitt
 - Renten, Beihilfen, Abfindungen
 - Erster Unterabschnitt
 - Renten an Versicherte
 - § 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
 - § 57 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten
 - § 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit
 - § 59 Höchstbetrag bei mehreren Renten
 - § 60 Minderung bei Heimpflege
 - § 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten
 - § 62 Rente als vorläufige Entschädigung
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Leistungen an Hinterbliebene
 - § 63 Leistungen bei Tod
 - § 64 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten
 - § 65 Witwen- und Witwerrente
 - § 66 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte
 - § 67 Voraussetzungen der Waisenrente
 - § 68 Höhe der Waisenrente
 - § 69 Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie
 - § 70 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten
 - § 71 Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe
 - Dritter Unterabschnitt
 - Beginn, Änderung und Ende von Renten
 - § 72 Beginn von Renten
 - § 73 Änderungen und Ende von Renten
 - § 74 Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten
 - Vierter Unterabschnitt
 - Abfindung
 - § 75 Abfindung mit einer Gesamtvergütung
 - § 76 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
 - § 77 Wiederaufleben der abgefundenen Rente
 - § 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert
 - § 79 Umfang der Abfindung
 - § 80 Abfindung bei Wiederheirat
 - Fünfter Unterabschnitt
 - Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
 - § 80a Voraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit
 - Dritter Abschnitt
 - Jahresarbeitsverdienst
 - Erster Unterabschnitt
 - Allgemeines
 - § 81 Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Erstmalige Festsetzung
 - § 82 Regelberechnung
 - § 83 Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung
 - § 84 Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten
 - § 85 Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst
 - § 86 (weggefallen)
 - § 87 Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen
 - § 88 Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes für Hinterbliebene
 - § 89 Berücksichtigung von Anpassungen
 - Dritter Unterabschnitt
 - Neufestsetzung
 - § 90 Neufestsetzung nach Altersstufen
 - § 91 Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung
 - Vierter Unterabschnitt
 - Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen
 - § 92 Jahresarbeitsverdienst für Seeleute
 - Fünfter Unterabschnitt
 - Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen
 - § 93 Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen
 - Vierter Abschnitt
 - Mehrleistungen
 - § 94 Mehrleistungen
 - Fünfter Abschnitt
 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
 - § 95 Anpassung von Geldleistungen
 - § 96 Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze
 - § 97 Leistungen ins Ausland
 - § 98 Anrechnung anderer Leistungen
 - § 99 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
 - § 100 Verordnungsermächtigung
 - § 101 Ausschluß oder Minderung von Leistungen
 - § 102 Schriftform
 - § 103 Zwischennachricht, Unfalluntersuchung
 - Viertes Kapitel
 - Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
 - Erster Abschnitt
 - Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen
 - § 104 Beschränkung der Haftung der Unternehmer
 - § 105 Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen
 - § 106 Beschränkung der Haftung anderer Personen
 - § 107 Besonderheiten in der Seefahrt
 - § 108 Bindung der Gerichte
 - § 109 Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen
 - Zweiter Abschnitt
 - Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
 - § 110 Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
 - § 111 Haftung des Unternehmens
 - § 112 Bindung der Gerichte
 - § 113 Verjährung
 - Fünftes Kapitel
 - Organisation
 - Erster Abschnitt
 - Unfallversicherungsträger
 - § 114 Unfallversicherungsträger
 - § 115 Prävention bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
 - § 116 Unfallversicherungsträger im Landesbereich
 - § 117 Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
 - § 118 Vereinigung von Berufsgenossenschaften
 - § 119 (weggefallen)
 - § 119a (weggefallen)
 - § 120 Bundes- und Landesgarantie
 - Zweiter Abschnitt
 - Zuständigkeit
 - Erster Unterabschnitt
 - Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
 - § 121 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
 - § 122 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
 - § 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
 - § 124 Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens
 - Dritter Unterabschnitt
 - Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
 - § 125 Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn
 - § 126 (weggefallen)
 - § 127 (weggefallen)
 - § 128 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich
 - § 129 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
 - § 129a Zuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Unternehmen
 - Vierter Unterabschnitt
 - Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
 - § 130 Örtliche Zuständigkeit
 - § 131 Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen
 - § 132 Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger
 - § 133 Zuständigkeit für Versicherte
 - § 134 Zuständigkeit bei Berufskrankheiten
 - § 135 Versicherung nach mehreren Vorschriften
 - § 136 Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers
 - § 136a Unternehmernummer
 - § 136b Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters
 - § 137 Wirkung von Zuständigkeitsänderungen
 - § 138 Unterrichtung der Versicherten
 - § 139 Vorläufige Zuständigkeit
 - § 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland
 - Dritter Abschnitt
 - Weitere Versicherungseinrichtungen
 - § 140 Haftpflicht- und Auslandsversicherung
 - § 141 Träger der Versicherungseinrichtungen, Aufsicht
 - § 142 Gemeinsame Einrichtungen
 - § 143 (weggefallen)
 - Vierter Abschnitt
 - Dienstrecht
 - § 144 Dienstordnung
 - § 145 Regelungen in der Dienstordnung
 - § 146 Verletzung der Dienstordnung
 - § 147 Aufstellung und Änderung der Dienstordnung
 - § 147a Dienstbezüge der Geschäftsführer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
 - § 148 Dienstrechtliche Vorschriften für die Unfallversicherung Bund und Bahn
 - § 149 Dienstrechtliche Vorschriften für die gewerblichen Berufsgenossenschaften
 - Sechstes Kapitel
 - Aufbringung der Mittel
 - Erster Abschnitt
 - Allgemeine Vorschriften
 - Erster Unterabschnitt
 - Beitragspflicht
 - § 150 Beitragspflichtige
 - § 151 Beitragserhebung bei überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Diensten
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Beitragshöhe
 - § 152 Umlage
 - § 153 Berechnungsgrundlagen
 - § 154 Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen
 - § 155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten
 - § 156 Beiträge nach einem auf Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt
 - § 157 Gefahrtarif
 - § 158 Genehmigung
 - § 159 Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen
 - § 160 Änderung der Veranlagung
 - § 161 Mindestbeitrag
 - § 162 Zuschläge, Nachlässe, Prämien
 - § 163 Beitragszuschüsse für Küstenfischer
 - Dritter Unterabschnitt
 - Vorschüsse und Sicherheitsleistungen
 - § 164 Beitragsvorschüsse und Sicherheitsleistungen
 - Vierter Unterabschnitt
 - Umlageverfahren
 - § 165 Nachweise
 - § 166 Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung
 - § 167 Beitragsberechnung
 - § 168 Beitragsbescheid
 - § 169 Erhebung von Säumniszuschlägen
 - § 170 Beitragszahlung an einen anderen Unfallversicherungsträger
 - Fünfter Unterabschnitt
 - Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
 - § 171 (weggefallen)
 - § 172 Betriebsmittel
 - § 172a Rücklage
 - § 172b Verwaltungsvermögen
 - § 172c Altersrückstellungen
 - Sechster Unterabschnitt
 - Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
 - § 173 Zusammenlegung und Teilung der Last
 - § 174 Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten
 - § 175 Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
 - Siebter Unterabschnitt
 - Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
 - § 176 Grundsatz
 - § 177 Begriffsbestimmungen
 - § 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
 - § 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung
 - § 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
 - § 181 Durchführung des Ausgleichs
 - Zweiter Abschnitt
 - Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
 - § 182 Berechnungsgrundlagen
 - § 183 Umlageverfahren
 - § 183a Rechenschaft über die Verwendung der Mittel
 - § 184 Rücklage
 - § 184a (weggefallen)
 - § 184b (weggefallen)
 - § 184c (weggefallen)
 - § 184d (weggefallen)
 - Dritter Abschnitt
 - Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
 - § 185 Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen
 - § 186 Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn
 - Vierter Abschnitt
 - Gemeinsame Vorschriften
 - Erster Unterabschnitt
 - Berechnungsgrundsätze
 - § 187 Berechnungsgrundsätze
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
 - § 187a Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
 - Siebtes Kapitel
 - Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
 - Erster Abschnitt
 - Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern
 - § 188 Auskunftspflicht der Krankenkassen
 - § 189 Beauftragung einer Krankenkasse
 - § 190 Pflicht der Unfallversicherungsträger zur Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger beim Zusammentreffen von Renten
 - Zweiter Abschnitt
 - Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten
 - § 191 Unterstützungspflicht der Unternehmer
 - § 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren
 - § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
 - § 194 Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen
 - § 195 Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden
 - § 196 Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden
 - § 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden
 - § 198 Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer
 - Achtes Kapitel
 - Datenschutz
 - Erster Abschnitt
 - Grundsätze
 - § 199 Verarbeitung von Daten durch die Unfallversicherungsträger
 - § 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
 - Zweiter Abschnitt
 - Datenverarbeitung durch Ärzte
 - § 201 Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten
 - § 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten
 - § 203 Auskunftspflicht von Ärzten
 - Dritter Abschnitt
 - Dateisysteme
 - § 204 Errichtung eines Dateisystems für mehrere Unfallversicherungsträger
 - § 205 (weggefallen)
 - Vierter Abschnitt
 - Sonstige Vorschriften
 - § 206 Verarbeitung von Daten für die Forschung zur Bekämpfung von Berufskrankheiten
 - § 207 Verarbeitung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
 - § 208 Auskünfte der Deutschen Post AG
 - Neuntes Kapitel
 - Bußgeldvorschriften
 - § 209 Bußgeldvorschriften
 - § 210 Zuständige Verwaltungsbehörde
 - § 211 Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
 - Zehntes Kapitel
 - Übergangsrecht
 - § 212 Grundsatz
 - § 213 Versicherungsschutz
 - § 214 Geltung auch für frühere Versicherungsfälle
 - § 215 Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
 - § 216 Bezugsgröße (Ost) und aktueller Rentenwert (Ost)
 - § 217 Bestandsschutz
 - § 218 (weggefallen)
 - § 218a Leistungen an Hinterbliebene
 - § 218b Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten
 - § 218c Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004
 - § 218d Besondere Zuständigkeiten
 - § 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
 - § 218f Evaluation
 - § 218g Übergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite
 - § 219 (weggefallen)
 - § 219a Altersrückstellungen
 - § 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
 - § 221 Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
 - § 221a Verarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
 - § 221b Übergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
 - Elftes Kapitel
 - Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
 - § 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
 - § 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
 - § 224 Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer
 - § 225 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
 - Anlage 1 (zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften
 - Anlage 2 (weggefallen)