BImSchG 
                
                
            INHALT
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Teil
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Zweck des Gesetzes
 - § 2 Geltungsbereich
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - Zweiter Teil
 - Errichtung und Betrieb von Anlagen
 - Erster Abschnitt
 - Genehmigungsbedürftige Anlagen
 - § 4 Genehmigung
 - § 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
 - § 6 Genehmigungsvoraussetzungen
 - § 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
 - § 8 Teilgenehmigung
 - § 8a Zulassung vorzeitigen Beginns
 - § 9 Vorbescheid
 - § 10 Genehmigungsverfahren
 - § 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
 - § 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung
 - § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
 - § 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
 - § 14a Vereinfachte Klageerhebung
 - § 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
 - § 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
 - § 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
 - § 16b Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
 - § 17 Nachträgliche Anordnungen
 - § 18 Erlöschen der Genehmigung
 - § 19 Vereinfachtes Verfahren
 - § 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
 - § 21 Widerruf der Genehmigung
 - Zweiter Abschnitt
 - Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
 - § 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
 - § 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
 - § 23a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
 - § 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren
 - § 23c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz
 - § 24 Anordnungen im Einzelfall
 - § 25 Untersagung
 - § 25a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
 - Dritter Abschnitt
 - Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
 - § 26 Messungen aus besonderem Anlass
 - § 27 Emissionserklärung
 - § 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
 - § 29 Kontinuierliche Messungen
 - § 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
 - § 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen
 - § 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
 - § 31 Auskunftspflichten des Betreibers
 - Vierter Abschnitt
 - Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage
 - § 31a Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU
 - § 31b Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie 2010/75/EU
 - § 31c Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 11 der Richtlinie (EU) 2015/2193
 - § 31d Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2015/2193
 - § 31e Zulassung vorzeitigen Beginns bei einer Gasmangellage
 - § 31f Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren
 - § 31g Entbehrlichkeit einer Änderungsanzeige oder Änderungsgenehmigung
 - § 31h Abweichungen von der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
 - § 31i Abweichungen von der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft
 - § 31j Überschreitung von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
 - § 31k (weggefallen)
 - § 31l Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k
 - Dritter Teil
 - Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
 - Erster Abschnitt
 - Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
 - § 32 Beschaffenheit von Anlagen
 - § 33 Bauartzulassung
 - § 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
 - § 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
 - § 36 Ausfuhr
 - § 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
 - Zweiter Abschnitt
 - Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
 - § 37a Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen
 - § 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen
 - § 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten
 - § 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen
 - § 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
 - § 37f Berichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse
 - § 37g Bericht der Bundesregierung
 - § 37h Mechanismus zur Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote; Verordnungsermächtigung
 - Vierter Teil
 - Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
 - § 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
 - § 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
 - § 40 Verkehrsbeschränkungen
 - § 41 Straßen und Schienenwege
 - § 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
 - § 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung
 - Fünfter Teil
 - Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung
 - § 44 Überwachung der Luftqualität
 - § 45 Verbesserung der Luftqualität
 - § 46 Emissionskataster
 - § 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit
 - § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
 - Sechster Teil
 - Lärmminderungsplanung
 - § 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils
 - § 47b Begriffsbestimmungen
 - § 47c Lärmkarten
 - § 47d Lärmaktionspläne
 - § 47e Zuständige Behörden
 - § 47f Rechtsverordnungen
 - Siebenter Teil
 - Gemeinsame Vorschriften
 - § 48 Verwaltungsvorschriften
 - § 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
 - § 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
 - § 49 Schutz bestimmter Gebiete
 - § 50 Planung
 - § 51 Anhörung beteiligter Kreise
 - § 51a Kommission für Anlagensicherheit
 - § 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
 - § 52 Überwachung
 - § 52a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
 - § 52b Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
 - § 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
 - § 54 Aufgaben
 - § 55 Pflichten des Betreibers
 - § 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
 - § 57 Vortragsrecht
 - § 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
 - § 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten
 - § 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten
 - § 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
 - § 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
 - § 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
 - § 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
 - § 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
 - § 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission
 - § 62 Ordnungswidrigkeiten
 - § 63 Rechtsbehelfe und Entfall der aufschiebenden Wirkung
 - §§ 64 bis 65 (weggefallen)
 - Achter Teil
 - Schlussvorschriften
 - § 66 Fortgeltung von Vorschriften
 - § 67 Übergangsvorschrift
 - § 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
 - §§ 68 bis 72 (Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)
 - § 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
 - Anlage (zu § 3 Abs. 6) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik