BZRG 
                
                
            INHALT
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)
- Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
 - Erster Teil
 - Registerbehörde
 - § 1 Bundeszentralregister
 - § 2 (weggefallen)
 - Zweiter Teil
 - Das Zentralregister
 - Erster Abschnitt
 - Inhalt und Führung des Registers
 - § 3 Inhalt des Registers
 - § 4 Verurteilungen
 - § 5 Inhalt der Eintragung
 - § 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
 - § 7 Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
 - § 8 (weggefallen)
 - § 9 (weggefallen)
 - § 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
 - § 11 Schuldunfähigkeit
 - § 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
 - § 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
 - § 14 Gnadenerweise und Amnestien
 - § 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
 - § 16 Wiederaufnahme des Verfahrens
 - § 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
 - § 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
 - § 19 Aufhebung von Entscheidungen
 - § 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
 - § 20a Änderung von Personendaten
 - § 20b Identifizierungsverfahren
 - § 21 Automatisiertes Auskunftsverfahren
 - § 21a Protokollierungen
 - § 22 Hinweispflicht der Registerbehörde
 - § 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
 - § 24 Entfernung von Eintragungen
 - § 25 Anordnung der Entfernung
 - § 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen
 - Zweiter Abschnitt
 - Suchvermerke
 - § 27 Speicherung
 - § 28 Behandlung
 - § 29 Erledigung
 - Dritter Abschnitt
 - Auskunft aus dem Register
 - 1.
 - Führungszeugnis
 - § 30 Antrag
 - § 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
 - § 30b Europäisches Führungszeugnis
 - § 30c Elektronische Antragstellung
 - § 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
 - § 32 Inhalt des Führungszeugnisses
 - § 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
 - § 34 Länge der Frist
 - § 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
 - § 36 Beginn der Frist
 - § 37 Ablaufhemmung
 - § 38 Mehrere Verurteilungen
 - § 39 Anordnung der Nichtaufnahme
 - § 40 Nachträgliche Eintragung
 - 2.
 - Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
 - § 41 Umfang der Auskunft
 - § 42 Auskunft an die betroffene Person
 - § 42a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
 - § 42b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
 - § 43 Weiterleitung von Auskünften
 - 3.
 - Auskünfte an Behörden
 - § 43a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
 - § 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
 - 4.
 - Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
 - § 44a Versagung der Auskunft
 - Vierter Abschnitt
 - Tilgung
 - § 45 Tilgung nach Fristablauf
 - § 46 Länge der Tilgungsfrist
 - § 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
 - § 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
 - § 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
 - § 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
 - Fünfter Abschnitt
 - Rechtswirkungen der Tilgung
 - § 51 Verwertungsverbot
 - § 52 Ausnahmen
 - Sechster Abschnitt
 - Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
 - § 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
 - Siebter Abschnitt
 - Internationaler Austausch von Registerinformationen
 - § 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
 - § 54 Eintragungen in das Register
 - § 55 Verfahren bei der Eintragung
 - § 56 Behandlung von Eintragungen
 - § 56a (weggefallen)
 - § 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
 - § 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
 - § 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
 - § 57b Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat
 - § 58 Berücksichtigung von Verurteilungen
 - Achter Abschnitt
 - Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
 - § 58a Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN
 - § 58b Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt
 - § 58c Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN
 - § 58d Kennzeichnung eines Datensatzes
 - Dritter Teil
 - Das Erziehungsregister
 - § 59 Führung des Erziehungsregisters
 - § 60 Eintragungen in das Erziehungsregister
 - § 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister
 - § 62 Suchvermerke
 - § 63 Entfernung von Eintragungen
 - § 64 Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person
 - Vierter Teil
 - Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
 - § 64a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
 - § 64b Eintragungen und Eintragungsunterlagen
 - Fünfter Teil
 - Übergangs- und Schlußvorschriften
 - § 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
 - § 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
 - § 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
 - § 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
 - § 69 Übergangsvorschriften