GWB 
                
                
            INHALT
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Wettbewerbsbeschränkungen
 - Kapitel 1
 - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
 - § 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
 - § 2 Freigestellte Vereinbarungen
 - § 3 Mittelstandskartelle
 - §§ 4 bis 17 (weggefallen)
 - Kapitel 2
 - Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
 - § 18 Marktbeherrschung
 - § 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen
 - § 19a Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb
 - § 20 Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht
 - § 21 Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
 - Kapitel 3
 - Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
 - § 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
 - § 23 (weggefallen)
 - Kapitel 4
 - Wettbewerbsregeln
 - § 24 Begriff, Antrag auf Anerkennung
 - § 25 Stellungnahme Dritter
 - § 26 Anerkennung
 - § 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
 - Kapitel 5
 - Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
 - § 28 Landwirtschaft
 - § 29 Energiewirtschaft
 - § 30 Presse
 - § 31 Verträge der Wasserwirtschaft
 - § 31a Wasserwirtschaft, Meldepflicht
 - § 31b Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen
 - Kapitel 6
 - Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
 - Abschnitt 1
 - Befugnisse der Kartellbehörden
 - § 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
 - § 32a Einstweilige Maßnahmen
 - § 32b Verpflichtungszusagen
 - § 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
 - § 32d Entzug der Freistellung
 - § 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
 - § 32f Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung
 - § 32g Untersuchung von möglichen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act)
 - Abschnitt 2
 - Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
 - § 33 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
 - § 33a Schadensersatzpflicht
 - § 33b Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde
 - § 33c Schadensabwälzung
 - § 33d Gesamtschuldnerische Haftung
 - § 33e Kronzeuge
 - § 33f Wirkungen des Vergleichs
 - § 33g Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften
 - § 33h Verjährung
 - § 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
 - § 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände
 - Kapitel 7
 - Zusammenschlusskontrolle
 - § 35 Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle
 - § 36 Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen
 - § 37 Zusammenschluss
 - § 38 Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung
 - § 39 Anmelde- und Anzeigepflicht
 - § 39a (weggefallen)
 - § 40 Verfahren der Zusammenschlusskontrolle
 - § 41 Vollzugsverbot, Entflechtung
 - § 42 Ministererlaubnis
 - § 43 Bekanntmachungen
 - § 43a Evaluierung
 - Kapitel 8
 - Monopolkommission
 - § 44 Aufgaben
 - § 45 Mitglieder
 - § 46 Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder
 - § 47 Übermittlung statistischer Daten
 - Kapitel 9
 - Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
 - Abschnitt 1
 - Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
 - § 47a Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation
 - § 47b Aufgaben
 - § 47c Datenverwendung
 - § 47d Befugnisse
 - § 47e Mitteilungspflichten
 - § 47f Verordnungsermächtigung
 - § 47g Festlegungsbereiche
 - § 47h Berichtspflichten, Veröffentlichungen
 - § 47i Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen
 - § 47j Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz
 - Abschnitt 2
 - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
 - § 47k Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe
 - Abschnitt 3
 - Evaluierung
 - § 47l Evaluierung der Markttransparenzstellen
 - Teil 2
 - Kartellbehörden
 - Kapitel 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 48 Zuständigkeit
 - § 49 Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde
 - § 50 Vollzug des europäischen Rechts
 - Kapitel 2
 - Behördenzusammenarbeit
 - § 50a Ermittlungen im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
 - § 50b Zustellung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
 - § 50c Vollstreckung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
 - § 50d Informationsaustausch im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
 - § 50e Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
 - § 50f Zusammenarbeit mit anderen Behörden
 - Kapitel 3
 - Bundeskartellamt
 - § 51 Sitz, Organisation
 - § 52 Veröffentlichung allgemeiner Weisungen
 - § 53 Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte
 - Teil 3
 - Verfahren
 - Kapitel 1
 - Verwaltungssachen
 - Abschnitt 1
 - Verfahren vor den Kartellbehörden
 - § 54 Einleitung des Verfahrens, Beteiligte, Beteiligtenfähigkeit
 - § 55 Vorabentscheidung über Zuständigkeit
 - § 56 Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung
 - § 57 Ermittlungen, Beweiserhebung
 - § 58 Beschlagnahme
 - § 59 Auskunftsverlangen
 - § 59a Prüfung von geschäftlichen Unterlagen
 - § 59b Durchsuchungen
 - § 60 Einstweilige Anordnungen
 - § 61 Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung
 - § 62 Gebührenpflichtige Handlungen
 - Abschnitt 2
 - Gemeinsame Bestimmungen für Rechtsbehelfsverfahren
 - § 63 Beteiligte am Rechtsbehelfsverfahren, Beteiligtenfähigkeit
 - § 64 Anwaltszwang
 - § 65 Mündliche Verhandlung
 - § 66 Aufschiebende Wirkung
 - § 67 Anordnung der sofortigen Vollziehung
 - § 68 Einstweilige Anordnungen im Rechtsbehelfsverfahren
 - § 69 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
 - § 70 Akteneinsicht
 - § 71 Kostentragung und -festsetzung
 - § 72 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
 - Abschnitt 3
 - Beschwerde
 - § 73 Zulässigkeit, Zuständigkeit
 - § 74 Frist und Form
 - § 75 Untersuchungsgrundsatz
 - § 76 Beschwerdeentscheidung
 - Abschnitt 4
 - Rechtsbeschwerde und Nichtzulassungsbeschwerde
 - § 77 Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe
 - § 78 Nichtzulassungsbeschwerde
 - § 79 Rechtsbeschwerdeberechtigte, Form und Frist
 - § 80 Rechtsbeschwerdeentscheidung
 - Kapitel 2
 - Bußgeldsachen
 - Abschnitt 1
 - Bußgeldvorschriften
 - § 81 Bußgeldtatbestände
 - § 81a Geldbußen gegen Unternehmen
 - § 81b Geldbußen gegen Unternehmensvereinigungen
 - § 81c Höhe der Geldbuße
 - § 81d Zumessung der Geldbuße
 - § 81e Ausfallhaftung im Übergangszeitraum
 - § 81f Verzinsung der Geldbuße
 - § 81g Verjährung der Geldbuße
 - Abschnitt 2
 - Kronzeugenprogramm
 - § 81h Ziel und Anwendungsbereich
 - § 81i Antrag auf Kronzeugenbehandlung
 - § 81j Allgemeine Voraussetzungen für die Kronzeugenbehandlung
 - § 81k Erlass der Geldbuße
 - § 81l Ermäßigung der Geldbuße
 - § 81m Marker
 - § 81n Kurzantrag
 - Abschnitt 3
 - Bußgeldverfahren
 - § 82 Zuständigkeiten in Kartellbußgeldsachen
 - § 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im Verfahren nach Einspruchseinlegung
 - § 82b Besondere Ermittlungsbefugnisse
 - § 83 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
 - § 84 Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
 - § 85 Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
 - § 86 Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung
 - Kapitel 3
 - Vollstreckung
 - § 86a Vollstreckung
 - Kapitel 4
 - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
 - § 87 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte
 - § 88 Klageverbindung
 - § 89 Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke
 - § 89a Streitwertanpassung, Kostenerstattung
 - § 89b Verfahren
 - § 89c Offenlegung aus der Behördenakte
 - § 89d Beweisregeln
 - § 89e Gemeinsame Vorschriften für die §§ 33g und 89b bis 89d
 - Kapitel 5
 - Gemeinsame Bestimmungen
 - § 90 Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden
 - § 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Europäischen Kommission und den Kartellbehörden
 - § 91 Kartellsenat beim Oberlandesgericht
 - § 92 Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts oder des Obersten Landesgerichts für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen
 - § 93 Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde
 - § 94 Kartellsenat beim Bundesgerichtshof
 - § 95 Ausschließliche Zuständigkeit
 - § 96 (weggefallen)
 - Teil 4
 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
 - Kapitel 1
 - Vergabeverfahren
 - Abschnitt 1
 - Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
 - § 97 Grundsätze der Vergabe
 - § 98 Auftraggeber
 - § 99 Öffentliche Auftraggeber
 - § 100 Sektorenauftraggeber
 - § 101 Konzessionsgeber
 - § 102 Sektorentätigkeiten
 - § 103 Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe
 - § 104 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
 - § 105 Konzessionen
 - § 106 Schwellenwerte
 - § 107 Allgemeine Ausnahmen
 - § 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
 - § 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
 - § 110 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben
 - § 111 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen
 - § 112 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen
 - § 113 Verordnungsermächtigung
 - § 114 Monitoring und Vergabestatistik
 - Abschnitt 2
 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
 - Unterabschnitt 1
 - Anwendungsbereich
 - § 115 Anwendungsbereich
 - § 116 Besondere Ausnahmen
 - § 117 Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
 - § 118 Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge
 - Unterabschnitt 2
 - Vergabeverfahren und Auftragsausführung
 - § 119 Verfahrensarten
 - § 120 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
 - § 121 Leistungsbeschreibung
 - § 122 Eignung
 - § 123 Zwingende Ausschlussgründe
 - § 124 Fakultative Ausschlussgründe
 - § 125 Selbstreinigung
 - § 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse
 - § 127 Zuschlag
 - § 128 Auftragsausführung
 - § 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
 - § 130 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
 - § 131 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
 - § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
 - § 133 Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
 - § 134 Informations- und Wartepflicht
 - § 135 Unwirksamkeit
 - Abschnitt 3
 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
 - Unterabschnitt 1
 - Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
 - § 136 Anwendungsbereich
 - § 137 Besondere Ausnahmen
 - § 138 Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen
 - § 139 Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen
 - § 140 Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
 - § 141 Verfahrensarten
 - § 142 Sonstige anwendbare Vorschriften
 - § 143 Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
 - Unterabschnitt 2
 - Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
 - § 144 Anwendungsbereich
 - § 145 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
 - § 146 Verfahrensarten
 - § 147 Sonstige anwendbare Vorschriften
 - Unterabschnitt 3
 - Vergabe von Konzessionen
 - § 148 Anwendungsbereich
 - § 149 Besondere Ausnahmen
 - § 150 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
 - § 151 Verfahren
 - § 152 Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
 - § 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
 - § 154 Sonstige anwendbare Vorschriften
 - Kapitel 2
 - Nachprüfungsverfahren
 - Abschnitt 1
 - Nachprüfungsbehörden
 - § 155 Grundsatz
 - § 156 Vergabekammern
 - § 157 Besetzung, Unabhängigkeit
 - § 158 Einrichtung, Organisation
 - § 159 Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
 - Abschnitt 2
 - Verfahren vor der Vergabekammer
 - § 160 Einleitung, Antrag
 - § 161 Form, Inhalt
 - § 162 Verfahrensbeteiligte, Beiladung
 - § 163 Untersuchungsgrundsatz
 - § 164 Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen
 - § 165 Akteneinsicht
 - § 166 Mündliche Verhandlung
 - § 167 Beschleunigung
 - § 168 Entscheidung der Vergabekammer
 - § 169 Aussetzung des Vergabeverfahrens
 - § 170 Ausschluss von abweichendem Landesrecht
 - Abschnitt 3
 - Sofortige Beschwerde
 - § 171 Zulässigkeit, Zuständigkeit
 - § 172 Frist, Form, Inhalt
 - § 173 Wirkung
 - § 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
 - § 175 Verfahrensvorschriften
 - § 176 Vorabentscheidung über den Zuschlag
 - § 177 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts
 - § 178 Beschwerdeentscheidung
 - § 179 Bindungswirkung und Vorlagepflicht
 - § 180 Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch
 - § 181 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens
 - § 182 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer
 - § 183 Korrekturmechanismus der Kommission
 - § 184 Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
 - Teil 5
 - Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
 - § 185 Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich
 - Teil 6
 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 186 Anwendungsbestimmung zu § 47k
 - § 187 Übergangs- und Schlussbestimmungen