KrAbfWUTechAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft * (KrAbfWUTechAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft* (Kreislauf- und Abfallwirtschaftsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung - KrAbfWUTechAusbV)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Ausbildungsplan
 - Abschnitt 2
 - Abschlussprüfung
 - § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
 - § 7 Inhalt des Teiles 1
 - § 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
 - § 9 Inhalt des Teiles 2
 - § 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
 - § 11 Prüfungsbereich „Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen“
 - § 12 Prüfungsbereich „Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“
 - § 13 Prüfungsbereich „Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“
 - § 14 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
 - § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Abschnitt 3
 - Weitere Berufsausbildungen
 - § 17 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
 - Abschnitt 4
 - Schlussvorschrift
 - § 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
 - Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft