SGB 10 
                
                
            INHALT
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB 10)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
 - Inhaltsübersicht
 - Erstes Kapitel
 - Verwaltungsverfahren
 - Erster Abschnitt
 - Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Örtliche Zuständigkeit
 - § 3 Amtshilfepflicht
 - § 4 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
 - § 5 Auswahl der Behörde
 - § 6 Durchführung der Amtshilfe
 - § 7 Kosten der Amtshilfe
 - Zweiter Abschnitt
 - Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
 - Erster Titel
 - Verfahrensgrundsätze
 - § 8 Begriff des Verwaltungsverfahrens
 - § 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
 - § 10 Beteiligungsfähigkeit
 - § 11 Vornahme von Verfahrenshandlungen
 - § 12 Beteiligte
 - § 13 Bevollmächtigte und Beistände
 - § 14 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
 - § 15 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
 - § 16 Ausgeschlossene Personen
 - § 17 Besorgnis der Befangenheit
 - § 18 Beginn des Verfahrens
 - § 19 Amtssprache
 - § 20 Untersuchungsgrundsatz
 - § 21 Beweismittel
 - § 22 Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht
 - § 23 Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt
 - § 24 Anhörung Beteiligter
 - § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
 - Zweiter Titel
 - Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
 - § 26 Fristen und Termine
 - § 27 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
 - § 28 Wiederholte Antragstellung
 - Dritter Titel
 - Amtliche Beglaubigung
 - § 29 Beglaubigung von Dokumenten
 - § 30 Beglaubigung von Unterschriften
 - Dritter Abschnitt
 - Verwaltungsakt
 - Erster Titel
 - Zustandekommen des Verwaltungsaktes
 - § 31 Begriff des Verwaltungsaktes
 - § 31a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
 - § 32 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
 - § 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
 - § 34 Zusicherung
 - § 35 Begründung des Verwaltungsaktes
 - § 36 Rechtsbehelfsbelehrung
 - § 37 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
 - § 38 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
 - Zweiter Titel
 - Bestandskraft des Verwaltungsaktes
 - § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
 - § 40 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
 - § 41 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
 - § 42 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
 - § 43 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
 - § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
 - § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
 - § 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
 - § 47 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
 - § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
 - § 49 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
 - § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
 - § 51 Rückgabe von Urkunden und Sachen
 - Dritter Titel
 - Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
 - § 52 Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
 - Vierter Abschnitt
 - Öffentlich-rechtlicher Vertrag
 - § 53 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
 - § 54 Vergleichsvertrag
 - § 55 Austauschvertrag
 - § 56 Schriftform
 - § 57 Zustimmung von Dritten und Behörden
 - § 58 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
 - § 59 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
 - § 60 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
 - § 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
 - Fünfter Abschnitt
 - Rechtsbehelfsverfahren
 - § 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
 - § 63 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
 - Sechster Abschnitt
 - Kosten, Zustellung und Vollstreckung
 - § 64 Kostenfreiheit
 - § 65 Zustellung
 - § 66 Vollstreckung
 - Zweites Kapitel
 - Schutz der Sozialdaten
 - Erster Abschnitt
 - Begriffsbestimmungen
 - § 67 Begriffsbestimmungen
 - Zweiter Abschnitt
 - Verarbeitung von Sozialdaten
 - § 67a Erhebung von Sozialdaten
 - § 67b Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten
 - § 67c Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken
 - § 67d Übermittlungsgrundsätze
 - § 67e Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
 - § 67f Erhebung und Übermittlung von Sozialdaten zur Nachweiserbringung
 - § 68 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr
 - § 69 Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
 - § 70 Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
 - § 71 Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse
 - § 72 Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit
 - § 73 Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
 - § 74 Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
 - § 74a Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren
 - § 75 Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
 - § 76 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
 - § 77 Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen
 - § 77a Grenzüberschreitende Nachweisabrufe
 - § 78 Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden
 - Dritter Abschnitt
 - Besondere Datenverarbeitungsarten
 - § 79 Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf
 - § 80 Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag
 - Vierter Abschnitt
 - Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften
 - § 81 Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz
 - § 81a Gerichtlicher Rechtsschutz
 - § 81b Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
 - § 81c Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
 - § 82 Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person
 - § 82a Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
 - § 83 Auskunftsrecht der betroffenen Personen
 - § 83a Benachrichtigung bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten
 - § 84 Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch
 - § 85 Strafvorschriften
 - § 85a Bußgeldvorschriften
 - Drittes Kapitel
 - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
 - Erster Abschnitt
 - Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten
 - Erster Titel
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 86 Zusammenarbeit
 - Zweiter Titel
 - Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander
 - § 87 Beschleunigung der Zusammenarbeit
 - § 88 Auftrag
 - § 89 Ausführung des Auftrags
 - § 90 Anträge und Widerspruch beim Auftrag
 - § 91 Erstattung von Aufwendungen
 - § 92 Kündigung des Auftrags
 - § 93 Gesetzlicher Auftrag
 - § 94 Arbeitsgemeinschaften
 - § 95 Zusammenarbeit bei Planung und Forschung
 - § 96 Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen
 - Dritter Titel
 - Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten
 - § 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte
 - § 98 Auskunftspflicht des Arbeitgebers
 - § 99 Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
 - § 100 Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs
 - § 101 Auskunftspflicht der Leistungsträger
 - § 101a Mitteilungen der Meldebehörden
 - Zweiter Abschnitt
 - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander
 - § 102 Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
 - § 103 Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
 - § 104 Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
 - § 105 Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
 - § 106 Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
 - § 107 Erfüllung
 - § 108 Erstattung in Geld, Verzinsung
 - § 109 Verwaltungskosten und Auslagen
 - § 110 Pauschalierung
 - § 111 Ausschlussfrist
 - § 112 Rückerstattung
 - § 113 Verjährung
 - § 114 Rechtsweg
 - Dritter Abschnitt
 - Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte
 - § 115 Ansprüche gegen den Arbeitgeber
 - § 116 Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige
 - § 117 Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger
 - § 118 Bindung der Gerichte
 - § 119 Übergang von Beitragsansprüchen
 - Viertes Kapitel
 - Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 120 Übergangsregelung