Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne (RiE 730.150) 
                
                
            INHALT
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
- Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
 - 1. Januar 2001 verabschiedeten Erlassen der Begriff «Bebauungsplan» zu finden ist.
 - 11. November 1954 8
 - 27. November 2014 und 24. September 2015 42
 - 1.
 - 2.
 - 3.
 - 1.
 - 2.
 - 3.
 - 1. Für das von der Bauzone 2 in die Bauzone 3 versetzte Gebiet Im Hirshalm ) gelten gemäss Plan
 - 2. 4) In dem der Zone 2a zugewiesenen Gebiet zwischen Allmendstrasse, Grenzacherstrasse und Lan-
 - 1. Das Ausmass der Parzelle muss mindestens 200 m 2 betragen. Die überbaubare Fläche beträgt
 - 2. Pro Parzelle ist nur eine Baute zulässig.
 - 3. Der Abstand der Baute von der Landesgrenze muss mindestens 3 m betragen.
 - 4. Die Baute darf nicht zu dauernden Wohnzwecken verwendet werden.
 - 5. Einfriedigungen sind nur in Form von Drahtzäunen und durchsichtigen Hecken zulässig.
 - § 1
 - § 2
 - § 3
 - § 4
 - § 5
 - § 6
 - § 1 in der Fassung der Verordnung vom 25. 4. 1978.
 - § 7
 - § 8
 - § 9
 - § 10
 - § 11
 - § 12 4 )
 - § 11 in der Fassung der Verordnung vom 14. 11. 1966.
 - 1. Es dürfen nur Ein- und Zweifamilienhäuser erstellt werden, wobei eine Gebäudegruppe auf
 - 2. Der Erdgeschossfussboden darf Mitte Haus bei zweigeschossiger Bauweise nicht mehr als
 - 3.
 - 1.
 - 2.
 - 3.
 - 21. Oktober 1993 blau umrandeten Gebietes 2) , werden folgende spezielle Bauvorschriften erlassen: 3)
 - 4.
 - 26. Juni 1958 und vom 30. Juni 1967 auf, soweit sie sich auf das Gebiet des Überbauungsplanes bezie-
 - 1. Es dürfen nur Ein- und Zweifamilienhäuser erstellt werden. Eine Gebäudegruppe ist auf zwei
 - 2. Die Häuser müssen auf die Baulinie gestellt werden.
 - 3. Der seitliche Grenzabstand muss mindestens 5,0 m betragen.
 - 4. An und auf der Grenze dürfen erstellt werden:
 - 5. Die Wandhöhe darf höchstens 7,0 m, die Firsthöhe höchstens 11,5 m betragen.
 - 6. Innerhalb der Randzonentiefe sind nur geneigte Dächer ohne Rückstaffelung mit einer Nei-
 - 7. Ausserhalb der Randzonentiefe darf pro Parzelle eine Baute bis 3,0 m Höhe errichtet werden.
 - 8. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzu-
 - 1. Grundsatz
 - 2. Neubau- und Erweiterungsmöglichkeiten
 - 3. Ausnahmen
 - 1.
 - 2.
 - 1.
 - 22. Mai 1996 wird für verbindlich erklärt. Für das im Plan mit Areal «Gehrhalde» bezeichnete Gebiet
 - 2.
 - 1.
 - 22. Mai 1996 mit Areal «Zur Hoffnung» bezeichnete Gebiet gelten folgende spezielle Bauvorschriften:
 - 2.
 - 25. Mai 1999 wird für verbindlich erklärt. Zum Überbauungsplan werden folgende ergänzende spezielle
 - 1. Bereich A:
 - 2. Bereich B:
 - 3. Bereiche A und B:
 - 4. Bereich C:
 - 5. Bereiche A, B und C:
 - 6. Bereich D:
 - 7. Bereiche B - D sowie Bachgässchen:
 - 8.
 - 9. Bereich E:
 - 10. Bereiche A - E:
 - 11.
 - 12.
 - 1.
 - 2.
 - 3.
 - 1.
 - 2.
 - 6.5 m, die Gebäudehöhe 9,0 m; im Baufeld B4 (Bassinpavillon) beträgt die zulässige Gebäude-
 - 3.
 - 1.
 - 2.
 - 1.
 - 2.
 - 3.
 - 1.
 - 2.
 - 2.1
 - 2.2
 - 2.3
 - 2.4
 - 2.5
 - 2.6
 - 1.
 - 2.
 - 2.1 Bauten
 - 2.2 Umgebungsgestaltung
 - 2.3 Erschliessung und Parkierung
 - 2.4 Energie, Ver- und Entsorgung
 - 3.
 - 4.
 - 1. Die Zonenänderung gemäss Plan Nr. 105.02.002 vom 26. Oktober 2010 wird festgesetzt.
 - 2. Die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Plan Nr. 105.02.004 vom 26. Oktober 2010
 - 3. Der Bebauungsplan Plan Nr. 105.02.005 wird festgesetzt und es werden dazu folgende
 - 1. Die Zonenänderung gemäss Plan Nr. 105.03.002 vom 10. Januar 2012 wird festgesetzt.
 - 2. Der Bebauungsplan Plan Nr. 105.03.003 vom 22. Oktober 2012 wird festgesetzt und es werden dazu
 - 2.1. Nutzung und Bebauung
 - 2.2. Aussenraum
 - 2.3. Erschliessung, Ver- und Entsorgung
 - 2.4. Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen
 - 1. Der Bebauungsplan Nr. 111.02.001 vom 17. Dezember 2013 betreffend die Parzelle RB 1099 und
 - 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Bebauungsplanvorschriften erlassen:
 - 2.1 In den Bereichen A und B sind die Flächen in Erdgeschoss für Gewerbe und Dienstleistungen
 - 2.2 Im Bereich A und B ist eine Baute mit einer BGF von maximal 784m 2 zulässig.
 - 2.3 Im Bereich A sind 4 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig. Da Dachgeschoss darf
 - 2.4 Im Bereich B ist eine Baute mit Flachdach bis zu einer Höhe von 4,2 m auf der ganzen Fläche
 - 2.5 Im Bereich B sind auf der Westseite zur Parzelle RB 1092, Hintere der Mühle, Fassadenöff-
 - 2.6 Die maximalen Gebäudehöhen sind in den im Bebauungsplan pro Bereich dargestellten Profi-
 - 2.7 Die Wohnbaute hat den Minergie®-P-(eco)-Standard zu erfüllen. Das Erreichen des Standards
 - 2.8 Die Bebauung ist an das Fernwärmenetz der Gemeinde anzuschliessen.
 - 2.9 Bei sämtlichen Wohnungen ist sicherzustellen, ass sie ohne zusätzlichen baulichen Aufwand
 - 2.10 Die Fläche zwischen Bau- und Strassenlinie darf soweit versiegelt werden, als dies für die Zu-
 - 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, geringfügige Abweichungen von den Bebauungsplanvorschriften
 - 1. Der Nutzungsplan Nr. 104.03.001 vom 9. April 2013 wird genehmigt und für verbindlich erklärt.
 - 2. Für das im Plan Nr. 104.03.001 vom 9. April 2013 gekennzeichnete Gebiet werden in einem ersten
 - 2.1 35 % oder 61'600 m
 - 2.2 10 % oder 17'600 m 2 des Planungsperimeters stehen für Freizeit- und Sportanlagen zur Verfü-
 - 2.3 Die übrige Fläche von 96'800 m
 - 2.4 Die Bauzone dient im Wesentlichen dem Wohnen. An Lagen mit hoher Erschliessungsqualität
 - 2.5 Für die gesamte Bauzone beträgt die durchschnittliche Ausnützungsziffer maximal 0.9.
 - 2.6 Die Lage, Grösse und Form der einzelnen Bauten und Freiflächen sowie der Grundstücke wird
 - 2.7 Die vorhandenen Naturwerte sind bei der Festlegung der Bebauungsstrukturen zu berücksich-
 - 2.8 Die Bebauung hat hohen städtebaulichen, architektonischen und ökologischen Qualitäten zu
 - 2.9 Der Anteil an Grünflächen in den einzelnen Baufeldern ist entsprechend der gewählten Be-
 - 2.10 Die Bebauung hat eine hohe Energieeffizienz aufzuweisen. Der Energiebedarf ist weitgehend
 - 2.11 Das Gebiet ist optimal durch den öffentlichen Verkehr zu erschliessen.
 - 3. Als Grundlage für die nachfolgende zweite Stufe der Nutzungsplanung ist über den ganzen Planungs-
 - 3.1 Entsprechend diesen Rahmenbedingungen und auf der Basis des Gesamtkonzepts setzt der
 - 4. Nach der Nutzungsplanung wird die Landumlegung festgelegt. Dabei gelten die Zuteilungsgrundsätze
 - 4.1 Gemäss § 134 BPG soll sich durch die Landumlegung am Verhältnis der Werte der einge-
 - 4.2 Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer treten von ihrem Grundstück einen Landan-
 - 4.3 An die Grünfläche treten die Einwohnergemeinde Riehen und die Einwohnergemeinde der
 - 5. Aufgrund der rechtskräftigen neuen Nutzungsordnung wird die Erschliessung realisiert. Dabei gelten
 - 5.1 Die Erschliessung der Bauzone erfolgt etappiert. Auf die bestehenden Gewerbebetriebe und
 - 6. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Abweichungen vom Nutzungsplan ausnahmsweise zuzulassen,
 - 1. Der Bebauungsplan Nr. 118.01.001 vom 1. November 2016 be treffend Liegenschaft Kilchgrund-
 - 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Bauvorschriften erlassen:
 - 2.1. Nutzung und Bebauung
 - 2.2. Aussenraum, Ver- und Entsorgung
 - 2.3. Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen
 - 1. Der Plan spezielle Nutzungsvorschriften Nr. 101.04.006 vom 10. März 2015 für Pflanz- und
 - 2. Für das im Plan Nr. 101.04.006 vom 10. März 2015 gekennzeichnete Gebiet werden folgende
 - 2.1 Das Gebiet ist für Pflanz- und Nutzgärten bestimmt. Eine bodenabhängige landwirtschaftliche
 - 2.2 Der heterogene, kleinteilige Landschaftscharakter mit Obstgärten, Hochstammobstbäumen,
 - 2.3 Nicht erlaubt sind bodenunabhängige landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzungen so-
 - 3.1 Pro Parzelle mit mindestens 800 m 2 Parzellenfläche darf ein für die bodenabhängige garten-
 - 3.2 Die Grundrissprojektionen der Überdachungen sämtlicher Bauten darf 1,5 % der Parzellenflä-
 - 3.3 Für die Bestimmungen von Ziff. 3.1 und 3.2 ist nur die Parzellenfläche massgeblich, welche
 - 3.4 Gartenhäuser dürfen eine Gebäudehöhe von 3,5 m, Nebenbauten eine solche von 2.3 m nicht
 - 3.5 Der Anbau von ungedeckten Pergolen und Sitzplätze ist bis insgesamt 12 m 2 zulässig.
 - 3.6 Untersagt sind Unterkellerungen, mehrgeschossige Bauten, Ver- und Entsorgungsleitungen
 - 3.7 Die Bauten sind in Holzbauweise zu erstellen.
 - 4.1 Die Bewirtschaftung soll naturnah erfolgen.
 - 4.2 Terrainveränderungen sind so gering wie möglich zu halten; Bodenbefestigungen sind auf ein
 - 4.3 Grundstückbegrenzende Hecken sind so anzulegen und zu pflegen, dass sie den Landschafts-
 - 4.4 Im Bereich der überlagernden Schraffur «Nutzungseinschränkungen (Uferschutz entlang von
 - 1. Der Plan Nr. 112.02.002 Spezielle Nutzungsvorschriften für Pflanz- und Nutzgärten Autal vom
 - 22. Februar 2022 wird genehmigt und für verbindlich erklärt.
 - 2. Für das im Plan Nr. 112.02.002 vom 22. Februar 2022 gekennzeichnete Gebiet werden folgende Vor-