Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung i... (811.18) 
                
                
            INHALT
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
- Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
 - 1. Zuständigkeiten
 - § 1 Zuständige Departemente
 - 2. Ausbildungsverpflichtung und Beiträge für
 - § 2 Ausbildungspflicht
 - § 3 Standardwerte
 - 1. Personen, die in Aufwachräumen, auf Intensivstationen oder
 - 2. Bildungsverantwortliche im Rahmen des betreffenden Bil -
 - 3. Forschende ohne Bezug zu Patienten und Patientinnen.
 - § 4 Gewichtungsfaktor
 - § 5 Abgeltung
 - § 6 Festlegung der Ausbildungsleistungen (Soll-Wert)
 - 1. Anzahl Stunden, welche für die Erbringung von Leistungen
 - 2. Standardwert gemäss § 3 Absatz 3;
 - 3. Gewichtungsfaktor gemäss § 4;
 - 4. massgeblicher Wert entsprechend der Normverteilung gemäss
 - 1. Anzahl VZÄ im Bereich der Pflege und Betreuung;
 - 2. Standard gemäss § 3 Absatz 4;
 - 3. Gewichtungsfaktor gemäss § 4;
 - 4. massgeblicher Wert entsprechend der Normverteilung gemäss
 - 1. Anzahl VZÄ gemäss Richtstellenplan;
 - 2. Standard gemäss § 3 Absatz 5;
 - 3. Gewichtungsfaktor gemäss § 4;
 - 4. massgeblicher Wert entsprechend der Normverteilung gemäss
 - § 7 Meldung der erbrachten Ausbildungsleistungen (Ist-Wert)
 - § 8 Ausgleichszahlung
 - § 9 Mitwirkungspflichten
 - § 10 Veröffentlichung von Ausbildungsdaten und -leistungen
 - 3. Ausbildungsbeiträge
 - § 11 Beginn, Unterbruch und Ende der Beitragsberechtigung
 - § 12 Wohnsitzwechsel
 - § 13 Beitragshöhe
 - § 14 Gesuchseinreichung
 - § 15 Beitragsverfügung und Auszahlung
 - § 16 Nachweis der Berufstätigkeit
 - § 17 Rückerstattung
 - 4. Schlussbestimmungen
 - § 18 Befristung
 - § 19 Übergangsbestimmungen
 - 5.4