BBiG 
                
                
            INHALT
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung
 - § 2 Lernorte der Berufsbildung
 - § 3 Anwendungsbereich
 - Teil 2
 - Berufsbildung
 - Kapitel 1
 - Berufsausbildung
 - Abschnitt 1
 - Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
 - § 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen
 - § 5 Ausbildungsordnung
 - § 6 Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen
 - § 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
 - § 7a Teilzeitberufsausbildung
 - § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
 - § 9 Regelungsbefugnis
 - Abschnitt 2
 - Berufsausbildungsverhältnis
 - Unterabschnitt 1
 - Begründung des Ausbildungsverhältnisses
 - § 10 Vertrag
 - § 11 Vertragsabfassung
 - § 12 Nichtige Vereinbarungen
 - Unterabschnitt 2
 - Pflichten der Auszubildenden
 - § 13 Verhalten während der Berufsausbildung
 - Unterabschnitt 3
 - Pflichten der Ausbildenden
 - § 14 Berufsausbildung
 - § 15 Freistellung, Anrechnung
 - § 16 Zeugnis
 - Unterabschnitt 4
 - Vergütung
 - § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
 - § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
 - § 19 Fortzahlung der Vergütung
 - Unterabschnitt 5
 - Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
 - § 20 Probezeit
 - § 21 Beendigung
 - § 22 Kündigung
 - § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
 - Unterabschnitt 6
 - Sonstige Vorschriften
 - § 24 Weiterarbeit
 - § 25 Unabdingbarkeit
 - § 26 Andere Vertragsverhältnisse
 - Abschnitt 3
 - Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
 - § 27 Eignung der Ausbildungsstätte
 - § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen
 - § 29 Persönliche Eignung
 - § 30 Fachliche Eignung
 - § 31 Europaklausel
 - § 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen
 - § 32 Überwachung der Eignung
 - § 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens
 - Abschnitt 4
 - Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
 - § 34 Einrichten, Führen
 - § 35 Eintragen, Ändern, Löschen
 - § 36 Antrag und Mitteilungspflichten
 - Abschnitt 5
 - Prüfungswesen
 - § 37 Abschlussprüfung
 - § 38 Prüfungsgegenstand
 - § 39 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen
 - § 40 Zusammensetzung, Berufung
 - § 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
 - § 42 Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung
 - § 42a Virtuelle Teilnahme von Prüfenden
 - § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung
 - § 44 Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen
 - § 45 Zulassung in besonderen Fällen
 - § 46 Entscheidung über die Zulassung
 - § 47 Prüfungsordnung
 - § 48 Zwischenprüfungen
 - § 49 Zusatzqualifikationen
 - § 50 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
 - § 50a Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
 - Abschnitt 6
 - Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs
 - § 50b Antragstellung und Zulassung
 - § 50c Durchführung des Verfahrens
 - § 50d Besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen
 - § 50e Verordnungsermächtigung
 - Abschnitt 7
 - Interessenvertretung
 - § 51 Interessenvertretung
 - § 52 Verordnungsermächtigung
 - Kapitel 2
 - Berufliche Fortbildung
 - Abschnitt 1
 - Fortbildungsordnungen des Bundes
 - § 53 Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung
 - § 53a Fortbildungsstufen
 - § 53b Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin
 - § 53c Bachelor Professional
 - § 53d Master Professional
 - § 53e Anpassungsfortbildungsordnungen
 - Abschnitt 2
 - Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
 - § 54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
 - Abschnitt 3
 - Ausländische Vorqualifikationen, Prüfungen
 - § 55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
 - § 56 Fortbildungsprüfungen
 - § 57 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
 - Kapitel 3
 - Berufliche Umschulung
 - § 58 Umschulungsordnung
 - § 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
 - § 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf
 - § 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
 - § 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen
 - § 63 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
 - Kapitel 4
 - Berufsbildung für besondere Personengruppen
 - Abschnitt 1
 - Berufsbildung behinderter Menschen
 - § 64 Berufsausbildung
 - § 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen
 - § 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen
 - § 67 Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung
 - Abschnitt 2
 - Berufsausbildungsvorbereitung
 - § 68 Personenkreis und Anforderungen
 - § 69 Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung
 - § 70 Überwachung, Beratung
 - Teil 3
 - Organisation der Berufsbildung
 - Kapitel 1
 - Zuständige Stellen; zuständige Behörden
 - Abschnitt 1
 - Bestimmung der zuständigen Stelle
 - § 71 Zuständige Stellen
 - § 72 Bestimmung durch Rechtsverordnung
 - § 73 Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes
 - § 74 Erweiterte Zuständigkeit
 - § 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
 - § 75a Zuständige Stellen bei mehreren betroffenen Berufsbereichen und Bereichen
 - § 75b Zuständige Stelle bei der Feststellung nach § 1 Absatz 6
 - Abschnitt 2
 - Überwachung der Berufsbildung
 - § 76 Überwachung, Beratung
 - Abschnitt 3
 - Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
 - § 77 Errichtung
 - § 78 Beschlussfähigkeit, Abstimmung
 - § 79 Aufgaben
 - § 80 Geschäftsordnung
 - Abschnitt 4
 - Zuständige Behörden
 - § 81 Zuständige Behörden
 - Kapitel 2
 - Landesausschüsse für Berufsbildung
 - § 82 Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung
 - § 83 Aufgaben
 - Teil 4
 - Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
 - § 84 Ziele der Berufsbildungsforschung
 - § 85 Ziele der Berufsbildungsplanung
 - § 86 Berufsbildungsbericht
 - § 87 Zweck und Durchführung der Berufsbildungsstatistik
 - § 88 Erhebungen
 - Teil 5
 - Bundesinstitut für Berufsbildung
 - § 89 Bundesinstitut für Berufsbildung
 - § 90 Aufgaben
 - § 91 Organe
 - § 92 Hauptausschuss
 - § 93 Präsident oder Präsidentin
 - § 94 Wissenschaftlicher Beirat
 - § 95 Ausschuss für Fragen behinderter Menschen
 - § 96 Finanzierung des Bundesinstituts für Berufsbildung
 - § 97 Haushalt
 - § 98 Satzung
 - § 99 Personal
 - § 100 Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung
 - Teil 6
 - Bußgeldvorschriften
 - § 101 Bußgeldvorschriften
 - Teil 7
 - Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 102 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
 - § 103 Fortgeltung bestehender Regelungen
 - § 104 Übertragung von Zuständigkeiten
 - § 105 Evaluation
 - § 106 Übergangsregelung