BBesG 
                
                
            INHALT
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
- Bundesbesoldungsgesetz
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Regelung durch Gesetz
 - § 3 Anspruch auf Besoldung
 - § 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
 - § 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
 - § 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
 - § 6a Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
 - § 7 Vorschuss während der Familienpflegezeit und Pflegezeit, Verordnungsermächtigung
 - § 7a Zuschläge bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
 - § 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
 - § 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
 - § 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
 - § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
 - § 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
 - § 12 Rückforderung von Bezügen
 - § 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
 - § 14 Anpassung der Besoldung
 - § 14a Versorgungsrücklage
 - § 15 Dienstlicher Wohnsitz
 - § 16 Amt, Dienstgrad
 - § 17 Aufwandsentschädigungen
 - § 17a Zahlungsweise
 - § 17b Lebenspartnerschaft
 - Abschnitt 2
 - Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeine Grundsätze
 - § 18 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
 - § 19 Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt
 - § 19a Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes
 - § 19b Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes
 - Unterabschnitt 2
 - Beamte und Soldaten
 - § 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B
 - § 21 (weggefallen)
 - § 22 (weggefallen)
 - § 23 Eingangsämter für Beamte
 - § 24 Eingangsamt für Beamte in besonderen Laufbahnen
 - § 25 (weggefallen)
 - § 26 (weggefallen)
 - § 27 Bemessung des Grundgehaltes
 - § 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten
 - § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren
 - § 30 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten
 - § 31 (weggefallen)
 - Unterabschnitt 3
 - Professoren sowie hauptberufliche Leiter von Hochschulen und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
 - § 32 Bundesbesoldungsordnung W
 - § 32a Bemessung des Grundgehaltes
 - § 32b Berücksichtigungsfähige Zeiten
 - § 33 Leistungsbezüge
 - § 34 (weggefallen)
 - § 35 Forschungs- und Lehrzulage
 - § 36 (weggefallen)
 - Unterabschnitt 4
 - Richter und Staatsanwälte
 - § 37 Bundesbesoldungsordnung R
 - § 38 Bemessung des Grundgehaltes
 - Abschnitt 3
 - Familienzuschlag
 - § 39 Grundlage des Familienzuschlages
 - § 40 Stufen des Familienzuschlages
 - § 41 Änderung des Familienzuschlages
 - Abschnitt 4
 - Zulagen, Prämien, Zuschläge, Vergütungen
 - § 42 Amtszulagen und Stellenzulagen
 - § 42a Prämien und Zulagen für besondere Leistungen
 - § 42b Prämie für besondere Einsatzbereitschaft
 - § 43 Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie
 - § 43a Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr
 - § 44 Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit
 - § 45 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
 - § 46 (weggefallen)
 - § 47 Zulagen für besondere Erschwernisse
 - § 48 Mehrarbeitsvergütung
 - § 49 Vergütung für Vollziehungsbeamte in der Bundesfinanzverwaltung; Verordnungsermächtigung
 - § 50 Mehrarbeitsvergütung für Soldaten
 - § 50a Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
 - § 50b Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern
 - § 50c Vergütung für Beamte im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren
 - § 51 Andere Zulagen und Vergütungen
 - Abschnitt 5
 - Auslandsbesoldung
 - § 52 Auslandsdienstbezüge
 - § 53 Auslandszuschlag
 - § 54 Mietzuschuss
 - § 55 Kaufkraftausgleich
 - § 56 Auslandsverwendungszuschlag
 - § 57 Auslandsverpflichtungsprämie
 - § 58 Zulage für Kanzler an großen Botschaften
 - Abschnitt 6
 - Anwärterbezüge
 - § 59 Anwärterbezüge
 - § 60 Anwärterbezüge nach Ablegung der Zwischenprüfung oder der Laufbahnprüfung
 - § 61 Anwärtergrundbetrag
 - § 62 Anwärtererhöhungsbetrag
 - § 63 Anwärtersonderzuschläge
 - § 64 (weggefallen)
 - § 65 Anrechnung anderer Einkünfte
 - § 66 Kürzung der Anwärterbezüge
 - Abschnitt 7
 - (weggefallen)
 - § 67 (weggefallen)
 - § 68 (weggefallen)
 - Abschnitt 8
 - Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft
 - § 69 Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten
 - § 69a Heilfürsorge für Soldaten
 - § 70 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte des Bundes
 - § 70a Dienstkleidung für Beamte
 - Abschnitt 9
 - Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 71 Rechtsverordnungen, allgemeine Verwaltungsvorschriften
 - § 72 Übergangsregelung zu den §§ 6, 43, 43b, 44 und 63
 - § 73 Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
 - § 74 Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz
 - § 74a Übergangsregelung aus Anlass der Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
 - § 75 Übergangszahlung
 - § 76 Konkurrenzregelung beim Grundgehalt für den vom Besoldungsüberleitungsgesetz erfassten Personenkreis
 - § 77 Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes
 - § 77a Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
 - § 78 Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
 - § 79 (weggefallen)
 - § 80 Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte des Bundes
 - § 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
 - § 80b Übergangsregelung zum Auslandsverwendungszuschlag
 - § 81 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998
 - § 82 (weggefallen)
 - § 83 Übergangsregelung für Ausgleichszulagen
 - § 83a Übergangsregelung für die Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes oder bei Wechsel in den Dienst des Bundes
 - § 84 Anpassung von Bezügen nach fortgeltendem Recht
 - § 85 Anwendungsbereich in den Ländern
 - Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B
 - Anlage II (zu § 32 Satz 1) Bundesbesoldungsordnung W
 - Anlage III (zu § 37 Satz 1) Bundesbesoldungsordnung R
 - Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) Gültig ab 1. März 2024
 - Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1) Gültig ab 1. März 2024
 - Anlage VI (zu § 53 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 und 4) Gültig ab 1. März 2024
 - Anlage VIII (zu § 61) Gültig ab 1. März 2024
 - Anlage IX (zu den Anlagen I und III) Gültig ab 1. März 2024