Ausbildungszuweisungsverordnung – AZuwVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über pauschalierte Zuweisungen an freie Träger von Berufsfachschulen und Fachschulen zur Förderung der Ausbildung (Ausbildungszuweisungsverordnung – AZuwVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über pauschalierte Zuweisungen an freie Träger von Berufsfachschulen und Fachschulen zur Förderung der Ausbildung (Ausbildungszuweisungsverordnung – AZuwVO)
 - § 1 Zweckbestimmung
 - § 2 Zuweisungsempfänger, Voraussetzungen und Umfang der Zuweisung
 - § 3 Antrag, Verfahren
 - § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten