Sächsische Laufbahnverordnung – SächsLVO 
                
                
            INHALT
Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Laufbahnverordnung
- Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Laufbahnverordnung
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 29. August 2020
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Übernahme von früheren Beamten und von Beamten anderer Dienstherren
 - Abschnitt 2 Gestaltung der Laufbahnen
 - § 3 Zuständigkeit für die Laufbahnen
 - § 4 Laufbahnschwerpunkte
 - Abschnitt 3 Ausgleichsmaßnahmen
 - § 5 Ausgleichsmaßnahmen zugunsten schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Menschen
 - Abschnitt 4 Erwerb der Laufbahnbefähigung
 - § 6 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
 - § 7 Anrechnung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten
 - § 8 Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes
 - § 9 Notenstufen für Prüfungen im Vorbereitungsdienst
 - § 10 Erwerb der Laufbahnbefähigung ohne Vorbereitungsdienst
 - § 11 Feststellung der Laufbahnbefähigung anderer Bewerber
 - Abschnitt 5
 - § 12 Anerkennung der Berufsqualifikation
 - § 13 Antrag
 - § 14 Ausgleichsmaßnahmen
 - § 15 Eignungsprüfung
 - § 16 Anpassungslehrgang
 - § 17 Verfahren
 - Abschnitt 6 Probezeit
 - § 18 Ausgestaltung der Probezeit
 - Abschnitt 7 Beförderung
 - § 19 Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen
 - § 20 Nachteilsausgleich
 - § 21 Ämterdurchlauf
 - § 22 Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14
 - Abschnitt 8 Fortbildung
 - § 23 Führungskräftefortbildung
 - Abschnitt 9 Aufstieg
 - § 24 Aufstieg
 - Abschnitt 10 Laufbahn- und Schwerpunktwechsel
 - § 25 Laufbahnwechsel nach Qualifizierungsmaßnahmen oder Wahrnehmung vergleichbarer Tätigkeiten
 - § 26 Schwerpunktwechsel
 - Abschnitt 11 Besonderheiten für einzelne Fachrichtungen
 - § 27 Laufbahnbefähigung für Lehrämter
 - § 28 Übertragung von Ämtern in der Fachrichtung Justiz
 - § 29 Wechsel zwischen den Fachrichtungen Justiz und Allgemeine Verwaltung
 - § 30 Aufstieg in der Fachrichtung Justiz
 - § 30a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Justiz
 - § 31 Einstellung in der Fachrichtung Polizei
 - § 32 Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 in der Fachrichtung Polizei
 - § 33 Aufstieg in der Fachrichtung Polizei
 - § 33a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Polizei
 - § 34 Abschlussprüfungen in der Fachrichtung Polizei vor Inkrafttreten dieser Verordnung
 - § 35 Einstellung in der Fachrichtung Feuerwehr
 - § 36 Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr
 - § 36a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr
 - Abschnitt 12 Landespersonalausschuss
 - § 37 Ausnahmebefugnisse des Landespersonalausschusses
 - Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 38 Überleitung von Laufbahnen und Beamten
 - § 39 Übergangsvorschriften für den Aufstieg
 - § 40 Teilnahme am Lehrgang für Führungskräfte im Justizvollzugsdienst in der Fachrichtung Justiz vor Inkrafttreten dieser Verordnung
 - § 41 Anrechnung von Dienstzeiten bei Anstellung vor dem 1. April 2009
 - § 42 Übergangsvorschrift für die Führungskräftefortbildung