Landeseisenbahngesetz – LEisenbG 
                
                
            INHALT
Eisenbahngesetz für den Freistaat Sachsen (Landeseisenbahngesetz – LEisenbG)
- Eisenbahngesetz für den Freistaat Sachsen (Landeseisenbahngesetz – LEisenbG)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 5. Juni 2010
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Teil Allgemeine Vorschriften
 - Zweiter Teil Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
 - Erster Abschnitt Schutzvorschriften
 - Zweiter Abschnitt Anschlüsse
 - Dritter Abschnitt Eisenbahnbetrieb
 - Vierter Abschnitt Sicherung
 - Dritter Teil Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs
 - Vierter Teil Sonstige Bestimmungen
 - Erster Teil Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Zweiter Teil Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
 - Erster Abschnitt Schutzvorschriften
 - § 3 Bauliche Anlagen und Lichtreklamen in der Nähe von Eisenbahnanlagen
 - § 4 Schutzmaßnahmen
 - Zweiter Abschnitt Anschlüsse
 - § 5 Gestattung von Anschlüssen
 - Dritter Abschnitt Eisenbahnbetrieb
 - § 6 Betriebsleitung
 - § 7 Eröffnung des Betriebes
 - § 8 Auskunft und Nachschau
 - Vierter Abschnitt Sicherung
 - § 9 Sicherung der verkehrlichen Infrastruktur
 - Dritter Teil Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs
 - § 10 Genehmigungsverfahren
 - § 11 Widerruf der Genehmigung
 - § 12 Nebenanschluß
 - § 13 Personenbeförderung
 - § 14 Nichtöffentliche Eisenbahnen
 - § 15 Sicherheitsvorschriften
 - Vierter Teil Sonstige Bestimmungen
 - § 16 Aufsicht
 - § 17 Rechtsverordnungen
 - § 18 Zuständige Behörde
 - § 19 Ordnungswidrigkeiten
 - § 20 Übergangsregelung