POWabauM 
                
                
            INHALT
Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin (POWabauM)
- Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin (POWabauM)
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 - Inhaltsübersicht:
 - Abschnitt 1 Errichtung, Aufgaben und Geschäftsgang der Prüfungsorgane
 - § 1 Prüfungsorgane
 - § 2 Errichtung des Prüfungsausschusses
 - § 3 Zusammensetzung und Berufung des Prüfungsausschusses
 - § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
 - § 5 Aufgaben der Prüfungsorgane
 - § 6 Verschwiegenheit
 - Abschnitt 2 Vorbereitung der Fortbildungsprüfung
 - § 7 Prüfungstermine
 - § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung
 - § 9 Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
 - § 10 Entscheidung über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung
 - Abschnitt 3 Durchführung der Fortbildungsprüfung
 - § 11 Prüfungszweck
 - § 12 Gegenstand und Gliederung der Fortbildungsprüfung
 - § 13 Ergänzungsprüfung
 - § 14 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
 - § 15 Prüfungsvergünstigungen
 - § 16 Ausweispflicht und Belehrung
 - § 17 Anonymitätsprinzip
 - § 18 Ablauf der Fortbildungsprüfung
 - § 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
 - § 20 Rücktritt, Nichtteilnahme
 - § 21 Niederschrift
 - Abschnitt 4 Bewertung der Prüfungsleistungen, Beschluss und Beurkundung der Prüfungsergebnisse
 - § 22 Bewertung der Prüfungsleistungen
 - § 23 Beschluss der Ergebnisse der Fortbildungsprüfung
 - § 24 Prüfungszeugnis
 - § 25 Nicht bestandene Fortbildungsprüfung
 - Abschnitt 5 Wiederholungsprüfung
 - § 26 Wiederholung der Fortbildungsprüfung
 - Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
 - § 27 Prüfungsunterlagen
 - § 28 Übergangsregelungen
 - § 29 Inkrafttreten und Genehmigung