Landesbeauftragtengesetz 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Regelung der Tätigkeit des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes und der fortwährenden Aufarbeitung der SED-Diktatur, ihrer Entstehung, ihrer Auflösung und ihrer Nachwirkungen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen (Landesbeauftragtengesetz)
- Gesetz zur Regelung der Tätigkeit des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes und der fortwährenden Aufarbeitung der SED-Diktatur, ihrer Entstehung, ihrer Auflösung und ihrer Nachwirkungen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen (Landesbeauftragtengesetz)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 25. Mai 2018
 - Präambel
 - § 1 Gesetzeszweck
 - § 1a Anrufung des Landesbeauftragten
 - § 2 Wahl und Rechtsstellung
 - § 3 Aufgaben des Landesbeauftragten
 - § 4 Berichtspflicht
 - § 5 Befugnisse
 - § 6 Einschränkung von Grundrechten
 - § 7 Personenbezeichnung
 - § 8 Übergangsbestimmung