POQuadaF 
                
                
            INHALT
Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation der ausbildenden Fachkräfte (POQuadaF)
- Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation der ausbildenden Fachkräfte (POQuadaF)
 - [geändert durch
 - Inhaltsübersicht:
 - Abschnitt 1 Errichtung, Aufgaben und Geschäftsgang der Prüfungsorgane
 - § Prüfungsorgane
 - § 2 Errichtung der Prüfungsausschüsse
 - § 3 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
 - § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
 - § 5 Aufgaben der Prüfungsorgane
 - § 6 Verschwiegenheit
 - Abschnitt 2 Vorbereitung der Fortbildungsprüfung
 - § 7 Prüfungstermine
 - § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung
 - § 9 Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
 - § 10 Entscheidung über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung
 - Abschnitt 3 Durchführung der Fortbildungsprüfung
 - § 11 Prüfungszweck
 - § 12 Gliederung der Fortbildungsprüfung
 - § 13 Prüfungsvergünstigungen
 - § 14 Ausweispflicht und Belehrung
 - § 15 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
 - § 16 Rücktritt, Nichtteilnahme
 - § 17 Niederschrift
 - Abschnitt 4 Beschluss und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
 - § 18 Beschluss über das Bestehen und Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung
 - § 19 Prüfungszeugnis
 - § 20 Nicht bestandene Fortbildungsprüfung
 - Abschnitt 5 Wiederholungsprüfung
 - § 21 Wiederholung der Fortbildungsprüfung
 - Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
 - § 22 Prüfungsunterlagen
 - § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Genehmigung