Runderlass für das Muster der Sehtestbescheinigung (§ 12 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    DE - Landesrecht Brandenburg

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    Runderlass für das Muster der Sehtestbescheinigung (§ 12 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

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