Dienstanweisung Nr. 422 - (Aufgabenbereich 7.2 - Bauordnungsangelegenheiten) - Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben und bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten sowie Kleingä... 
                
                
            INHALT
Dienstanweisung Nr. 422 - (Aufgabenbereich 7.2 - Bauordnungsangelegenheiten) - Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben und bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten sowie Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
- Dienstanweisung Nr. 422 - (Aufgabenbereich 7.2 - Bauordnungsangelegenheiten) - Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben und bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten sowie Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
 - Dienstanweisung Nr. 422
 - Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben und bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten sowie Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
 - I.
 - Vorbemerkungen
 - II.
 - Regelungszweck
 - 1.
 - Zulässigkeit baulicher Anlagen in Dauerkleingärten und Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
 - § 61 Abs. 1 BremLBO
 - 2.
 - Kaisenhäuser/Behelfsheime
 - 3.
 - Auswohnberechtigte
 - mindestens seit dem 28.05.1974
 - Ehepartner
 - Pflegepersonal
 - Kinder
 - 4.
 - Abrissvereinbarungen
 - 5.
 - Beschränkung der Bauaufsicht
 - III.
 - Schlussbestimmungen
 - IV.
 - Inkrafttreten