Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) - Bremische Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) - 
                
                
            INHALT
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) - Bremische Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) -
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) - Bremische Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) -
 - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Dienstwohnungen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) – Bremische Dienstwohnungsvorschriften (BremDWV) –
 - § 52 Satz 3 LHO
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Begriff der Dienstwohnungen
 - § 3 Zuweisung von Dienstwohnungen
 - § 4 Verpflichtung zum Beziehen von Dienstwohnungen
 - § 5 Übergabe der Dienstwohnung
 - § 6 Dauer der Zuweisung
 - § 7 Nutzung der Dienstwohnung
 - § 8 Instandhaltung und Instand- setzung der Dienstwohnungen
 - § 9 Schönheitsreparaturen
 - § 10 Antennenanlagen und Breitbandkabelanschlüsse
 - § 11 Rücknahme der Dienstwohnung
 - § 12 Mietwert
 - § 13 Wohnfläche
 - § 14 Dienstwohnungsvergütung
 - § 15 Höchste Dienstwohnungsvergütung
 - § 16 Betriebskosten
 - § 17 Pauschale bei Anschluss der Wasserversorgung an dienstliche Versorgungsleitungen
 - § 18 Pauschale bei Anschluss der zentralen Heizungs- anlage und der zentralen Warmwasserversorgungs- anlage an dienstliche Versorgungsleitungen
 - § 19 Sonstige Entgelte
 - § 20 Anrechnung auf die Bezüge
 - § 2 Absatz 2 Satz 1 BremPerformaG
 - § 21 Übergangsregelung
 - § 22 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten