Dienstanweisung Nr. 437 zur Einführung und des Einsatzes des Wohngeldfachverfahrens "Care4 Wohngeld" (Aufgabenbereich: 07 – Bauordnung / Referat Wohngeld) 
                
                
            INHALT
Dienstanweisung Nr. 437 zur Einführung und des Einsatzes des Wohngeldfachverfahrens "Care4 Wohngeld" (Aufgabenbereich: 07 – Bauordnung / Referat Wohngeld)
- Dienstanweisung Nr. 437 zur Einführung und des Einsatzes des Wohngeldfachverfahrens "Care4 Wohngeld" (Aufgabenbereich: 07 – Bauordnung / Referat Wohngeld)
 - Dienstanweisung Nr. 437 zur Einführung und des Einsatzes des Wohngeldfachverfahrens „Care4 Wohngeld„
 - Dienstanweisung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 31. Januar 2014
 - 1
 - Vorbemerkungen
 - 2
 - Allgemeines
 - 2.1
 - Rechtliche Grundlagen
 - 2.2
 - Regelung für die Anwendung des Verfahrens Care4 Wohngeld Einsatz des Verfahrens
 - 2.3
 - Im Verfahren gespeicherte Mitarbeiterdaten
 - 2.4
 - Anmeldung im Verfahren
 - 2.5
 - Datenermittlung und Datenerfassung
 - 2.6
 - Feststellung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
 - 2.7
 - Zahlbarmachung
 - 2.8
 - Rückforderungen
 - 3
 - Datenschutz
 - 3.1
 - Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle und Zugriffskontrolle
 - 3.2
 - Fernwartung durch Dataport
 - 4
 - Für die Gewährleistung des Datenschutzes ist das Datenschutzkonzept einschließlich der Verfahrensbeschreibung maßgebend, das in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Dienstanweisung (
 - ) ist. Inkrafttreten/Außerkrafttreten