BWO 
                
                
            INHALT
Bundeswahlordnung (BWO)
- Bundeswahlordnung (BWO)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Abschnitt
 - Wahlorgane
 - § 1 Bundeswahlleiter
 - § 2 Landeswahlleiter
 - § 3 Kreiswahlleiter
 - § 4 Bildung der Wahlausschüsse
 - § 5 Tätigkeit der Wahlausschüsse
 - § 6 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
 - § 7 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
 - § 8 Beweglicher Wahlvorstand
 - § 9 Ehrenämter
 - § 10 Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
 - § 11 Geldbußen
 - Zweiter Abschnitt
 - Vorbereitung der Wahl
 - Erster Unterabschnitt
 - Wahlbezirke
 - § 12 Allgemeine Wahlbezirke
 - § 13 Sonderwahlbezirke
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Wählerverzeichnis
 - § 14 Führung des Wählerverzeichnisses
 - § 15
 - § 16 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
 - § 17 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
 - § 18 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
 - § 19 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
 - § 20 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
 - § 21 Einsicht in das Wählerverzeichnis
 - § 22 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
 - § 23 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
 - § 24 Abschluss des Wählerverzeichnisses
 - Dritter Unterabschnitt
 - Wahlscheine
 - § 25 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
 - § 26 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines
 - § 27 Wahlscheinanträge
 - § 28 Erteilung von Wahlscheinen
 - § 29 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
 - § 30 Vermerk im Wählerverzeichnis
 - § 31 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines und Beschwerde
 - Vierter Unterabschnitt
 - Wahlvorschläge, Stimmzettel
 - § 32 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
 - § 33 Beteiligungsanzeige der in § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes genannten Parteien, Beseitigung von Mängeln
 - § 34 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
 - § 35 Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter
 - § 36 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
 - § 37 Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses
 - § 38 Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge
 - § 39 Inhalt und Form der Landeslisten
 - § 40 Vorprüfung der Landeslisten durch den Landeswahlleiter
 - § 41 Zulassung der Landeslisten
 - § 42 Beschwerde gegen Entscheidungen des Landeswahlausschusses
 - § 43 Bekanntmachung der Landeslisten
 - § 44 (weggefallen)
 - § 45 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl
 - Fünfter Unterabschnitt
 - Wahlräume, Wahlzeit
 - § 46 Wahlräume
 - § 47 Wahlzeit
 - § 48 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde
 - Dritter Abschnitt
 - Wahlhandlung
 - Erster Unterabschnitt
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 49 Ausstattung des Wahlvorstandes
 - § 50 Wahlkabinen
 - § 51 Wahlurnen
 - § 52 Wahltisch
 - § 53 Eröffnung der Wahlhandlung
 - § 54 Öffentlichkeit
 - § 55 Ordnung im Wahlraum
 - § 56 Stimmabgabe
 - § 57 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen
 - § 58 (weggefallen)
 - § 59 Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines
 - § 60 Schluss der Wahlhandlung
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Besondere Regelungen
 - § 61 Wahl in Sonderwahlbezirken
 - § 62 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- oder Pflegeheimen
 - § 63 Stimmabgabe in Klöstern
 - § 64 Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
 - § 65
 - § 66 Briefwahl
 - Vierter Abschnitt
 - Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
 - § 67 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
 - § 68 Zählung der Wähler
 - § 69 Zählung der Stimmen
 - § 70 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - § 71 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
 - § 72 Wahlniederschrift
 - § 73 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
 - § 74 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
 - § 75 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
 - § 76 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
 - § 77 Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land
 - § 78 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses
 - § 79 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
 - § 80 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
 - § 81 Überprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter
 - Fünfter Abschnitt
 - Nachwahl, Wiederholungswahl, Berufung von Nachfolgern
 - § 82 Nachwahl
 - § 83 Wiederholungswahl
 - § 84 Berufung von Nachfolgern
 - Sechster Abschnitt
 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 85 Datenschutzrechtliche Spezialregelungen
 - § 86 Öffentliche Bekanntmachungen
 - § 87 Zustellungen, Versicherungen an Eides statt
 - § 88 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
 - § 89 Sicherung der Wahlunterlagen
 - § 90 Vernichtung von Wahlunterlagen
 - § 91 Stadtstaatklausel
 - § 92
 - § 93
 - Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6)
 - Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4)
 - Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5)
 - Anlage 3 (zu § 19 Absatz 1)
 - Anlage 4 (zu § 19 Absatz 2)
 - Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1)
 - Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2)
 - Anlage 7
 - Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1)
 - Anlage 9 (zu § 26)
 - Anlage 10 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3)
 - Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)
 - Anlage 12 (zu § 28 Absatz 3)
 - Anlage 13 (zu § 34 Abs. 1)
 - Anlage 14 (zu § 34 Absatz 4)
 - Anlage 15 (zu § 34 Absatz 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe b)
 - Anlage 16 (zu § 34 Absatz 5 Nummer 2 und § 39 Absatz 4 Nummer 2)
 - Anlage 17 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)
 - Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)
 - Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6)
 - Anlage 19a zu § 38 Satz 1)
 - Anlage 20 (zu § 39 Abs. 1)
 - Anlage 21 (zu § 39 Absatz 3)
 - Anlage 22 (zu § 39 Absatz 4 Nummer 1)
 - Anlage 23 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)
 - Anlage 24 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)
 - Anlage 25 (weggefallen)
 - Anlage 26 (zu § 28 Absatz 3 und § 45 Absatz 1)
 - Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1)
 - Anlage 28 (zu § 71 Abs. 7 und § 75 Abs. 4)
 - Anlage 29 (zu § 72 Absatz 1)
 - Anlage 30 (zu §§ 72 Abs. 3, 75 Abs. 6, 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1, § 78 Abs. 4)
 - Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5)
 - Anlage 32 (zu § 76 Absatz 6)
 - Anlage 33 (zu § 77 Abs. 4)