II. Nachtrag zur Vereinbarung vom 5. Juli 1938 1 zwischen der Schweizerischen Eidg... (781.310.3)
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    II. Nachtrag zur Vereinbarung vom 5. Juli 1938 1 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kantonen Schwyz, Zürich und St. Gallen einerseits, und der Schweizerischen Südostbahn anderseits, über die Gewährung eines Elektrifikationsdarlehens auf Grund des Bundesgesetzes vom 2. Oktober 1919

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