Zivilprozessordnung (232.110) 
                
                
            INHALT
Zivilprozessordnung
- Zivilprozessordnung
 - 1. Örtliche Zuständigkeit
 - § 1 3 Zivilsachen
 - § 2 4 Betreibungssachen
 - § 3 – 15 5
 - § 16 6 Massgebender Zeitpunkt
 - 2. Sachliche Zuständigkeit
 - § 17 Verweisung
 - § 18 Streitwert:
 - § 19 b) Mehrere Klagen und Widerklage
 - § 20 c) Nebenansprüche
 - § 21 d) Wiederkehrende Leistungen
 - § 22 e) Geschätzter Streitwert
 - § 23 f) Dienstbarkeiten
 - § 24 Sachzusammenhang
 - § 25 Fortdauer der Zuständigkeit
 - 1. Prozessfähigkeit und Ve rtretung
 - § 26 Prozessfähigkeit
 - § 27 b) Bei Rechtsgefährdung
 - § 28 7 Vertretung:
 - § 29 b) Zustellungsempfänger
 - § 30 c) In Familienrechtssachen
 - § 31 8
 - § 32 Prozessvollmacht:
 - § 33 b) Umfang
 - § 34 c) Im summarischen Verfahren
 - § 35 d) Mängel
 - 2. Streitgenossenschaft
 - § 36 Notwendige Streitgenossen
 - § 37 Einfache Streitgenossen
 - § 38 Interne Aufteilung
 - 3. Intervention und Streitverkündung
 - § 39 Hauptintervention
 - § 40 Nebenintervention:
 - § 41 b) Wirkungen
 - § 42 Streitverkündung:
 - § 43 b) Wirkungen
 - § 44 Austritt der Hauptpartei
 - 4. Parteiwechsel
 - § 45
 - § 46 Verhalten im Prozess
 - § 47 Interesse am Prozess
 - § 48 Prozessleitung
 - § 49 Förderung des Prozesses
 - § 50 Verhandlungs- und Dispositionsmaxime
 - § 51 Richterliche Fragepflicht
 - § 52 Rechtliches Gehör
 - § 53 9 Rechtsanwendung
 - § 54 Klagehäufung
 - § 55 10 Widerklage
 - § 56 Klageänderung
 - § 57 11 Vergleichsverhandlung
 - § 58 Gerichtsordnung
 - 1. Gerichtskosten und Prozessentschädigung
 - § 59 Kosten:
 - § 60 b) Bei Gegenstandslosigkeit und Vergleich
 - § 61 c) Haftung
 - § 62 Prozessentschädigung
 - § 63 b) Bemessung
 - § 64 Streitgenossen
 - § 65 12 Zeitpunkt der Festsetzung
 - § 66 13 Kosten und Entschädigung im Sühneverfahren
 - 2. Kostenvorschuss und Kaution
 - § 67 Allgemeine Kostenvorschusspflicht
 - § 68 14 Kautionspflicht für Entschädigung
 - 1. wenn sie in der Schweiz keinen Wohnsitz hat oder ihre Wohnadresse in der
 - 2. wenn innert der letzten fünf Jahre in der Schweiz oder im Ausland über sie
 - 3. wenn auf sie provisorische oder definitive inländische oder ausländische
 - 4. wenn sie eine juristische Person oder Handelsgesellschaft ist, die sich in
 - 5. wenn sie ein Verein oder eine Stiftung ist und nicht im Handelsregister
 - 6. wenn eine Konkurs- oder Nachlassmasse klagt.
 - § 69 Kaution bei Streitgenossenschaft
 - § 70 Höhe von Vorschuss und Kaution
 - § 71 Art des Vorschusses und der Kaution
 - § 72 Säumnisfolgen
 - § 73 Vorsorgliche Massnahmen
 - 3. Unentgeltliche Prozessführung
 - § 74 Unentgeltliche Prozessführung:
 - § 75 b) Wirkungen
 - § 76 c) Im Sühneverfahren
 - § 77 Unentgeltlicher Rechtsvertreter:
 - § 78 b) Honorierung
 - § 79 Gemeinsame Bestimmungen:
 - § 80 b) Entzug der Bewilligung
 - § 81 15 c) Rückerstattungspflicht
 - § 82 16 Grundsatz
 - § 83 Verfahren:
 - § 84 b) Streitwert
 - § 85 c) Beweise
 - § 86 d) Sühneversuch
 - § 87 17 Abschluss des Verfahrens:
 - § 88 b) Ohne Sühneverhandlung
 - § 89 c) Inhalt der Weisung
 - 1. die Bezeichnung des Gerichtes, an welches sie gerichtet wird;
 - 2. die Bezeichnung der Parteien mit Namen oder Firma und Adresse, bei na-
 - 3. den Namen und die Adresse der allfä lligen Vertreter;
 - 4. das Rechtsbegehren des Klägers, die Stellungnahme des Beklagten dazu
 - 5. die Angaben beider Parteien über die Höhe des Streitwertes;
 - 6. das Datum der Klageeinleitung;
 - 7. Angaben über die Durchführung und das Ergebnis des Sühneverfahrens;
 - 9. den Hinweis auf die Gültigkeitsdauer der Weisung;
 - 10. die Unterschrift des Vermittlers sowie die Daten der Ausstellung und der
 - § 90 18 Verfall der Weisung
 - § 91 19 Einreichung der Weisung
 - § 92 Direkte Klageerhe bung:
 - § 93 20 b) Beim Bezirksgericht
 - 1. (aufgehoben)
 - 2. Klagen auf Feststellung des Personen- und Fam ilienstandes sowie auf An-
 - 3. Klagen, die gemäss Spezialgesetzge bung direkt dem Gericht einzureichen
 - § 94 c) In dringenden Fällen
 - § 95 Form und Inhalt
 - § 96 21 Wirkungen der Rechtshängigkeit
 - 1. Klageänderung ist nur im Rahmen dieser Veror dnung sowie zur Verdeutli-
 - 2. Wird die Sache nachher anderweitig rechtshängig gemacht, so kann die
 - 3. Der Streitgegenstand darf nicht ohne Bewilligung des Gerichtes zum Nach-
 - 4. Die Klage kann nicht unter Vorbehalt der Wiedereinbringung zurückgezogen
 - § 97 Prüfung der Prozessvoraussetzungen
 - § 98 Mängel des Sühneverfahrens
 - § 99 22 Vorsorgliche Massnahmen
 - § 100 Einrede der Unzuständigkeit
 - § 101 Prozessüberweisung
 - § 102 Behauptungslast
 - § 103 Verspätetes Vorbringen
 - § 104 23 b) Ausnahmen
 - 1. Anträge, die erst am Laufe des Prozesses veranlasst werden;
 - 2. Behauptungen, Bestreitungen und Einreden, deren Richti gkeit sich aus den
 - 3. Tatsachen, Bestreitungen und Einreden, von denen die Partei glaubhaft
 - 4. Tatsachen, die das Gericht von Amtes wegen zu beachten hat;
 - 5. Behauptungen und Bestreitungen nach gerichtlichen Anordnungen als Folge
 - § 105 Beschränkung des Prozessthemas
 - § 106 Widerklage
 - § 107 Klageantwort
 - § 108 24 Referentenaudienz
 - § 109 25 Fortsetzung des Verfahrens
 - § 110 Verfahren vor dem Einzelrichter
 - § 111 Säumnis im mündlichen Verfahren
 - 1. dem Beklagten, welcher der Sühneverhandlung ohne genügende Entschuldi-
 - 2. einer Partei, die der Referentenaudienz ohne genügende Entschuldigung
 - 3. einer Partei, an die im Inland keine Zustellungen erfolgen können;
 - 4. einem Beklagten, der trotz Nachfrist keine Klageantwort eingereicht hat.
 - § 112 26 Säumnis im schriftlichen Verfahren
 - § 113 Besondere Bestimmungen bei Säumnis des Beklagten
 - § 114 Säumnis mit Replik und Duplik
 - 1. Allgemeine Vorschriften
 - § 115 Beweisgegenstand
 - § 116 Beweissicherung
 - § 117 Beweisbeschluss
 - § 118 Beweiserhebung von Amtes w egen
 - § 119 Änderung des Beweisbeschlusses
 - § 120 Delegation
 - § 121 Schutzmassnahmen
 - § 122 Beweisverhandlung
 - § 123 Stellungnahme der Parteien
 - § 124 Beweiswürdigung
 - 2. Parteibefragung
 - § 125 Persönliche Befragung
 - § 126 Beweisaussage
 - § 127 Gemeinsame Bestimmungen:
 - § 128 b) Auswärtige Parteien
 - § 129 c) Verhinderung
 - § 130 d) Form der Befragung
 - 3. Zeugnis
 - § 131 27 Zeugnisfähigkeit und Zeugnispflicht
 - § 132 28 Zeugnisverweigerungsrecht
 - 1. Aussagen, die zur Schande oder zum unmittelbaren Nachteil des Zeugen
 - 2. Aussagen über Tatsachen, welche dem Zeugen in seiner Stellung als Seel-
 - 3. Aussagen über Amtsgeheimnisse, solange die zuständige Behörde den Zeu-
 - § 133 Ausschluss von den Verhandlungen
 - § 134 Zeugenvorladung
 - § 135 29 Säumnisfolgen
 - § 136 Form der Einvernahme:
 - § 137 b) Gegenstand
 - 1. über Name, Geburtsdatum, Heimat, Wohnort und Beruf;
 - 2. über seine persönlichen Beziehungen zu den Parteien sowie über andere
 - 3. über seine Wahrnehmungen zur Sache; ist er sachverständig, so kann er
 - § 138 c) Konfrontation
 - § 139 Verweisung auf Parteibefragung
 - § 140 Schriftliche Auskünfte
 - 4. Augenschein
 - § 141 Voraussetzung und Durchführung
 - § 142 Duldungspflicht
 - 5. Gutachten
 - § 143 Voraussetzungen
 - § 144 Ernennung der Sachverständigen
 - § 145 Ausstand
 - § 146 Ermahnung
 - § 147 Instruktion
 - § 148 Erhebungen
 - 1. wenn es die Erhebungen des Sachverständigen nicht als zum Beweis taug-
 - 2. wenn sich die Betroffenen dem Vorgehen des Sachverständigen widersetzen.
 - § 149 Duldungspflicht
 - § 150 Erstattung des Gutachtens
 - § 151 Säumnisfolgen
 - § 152 Stellungnahme der Parteien
 - § 153 Behebung von Mängeln
 - § 154 Teilnahme am Verfahren
 - § 155 Entschädigung
 - 6. Urkunden
 - § 156 Einreichungspflicht:
 - § 157 b) Dritte
 - § 158 c) Wirtschaftliche Identität
 - § 159 Form der Urkunde
 - § 160 Prüfung der Echtheit
 - § 161 Endentscheid
 - § 162 Vor- und Teilentscheid
 - § 163 Rechtskraft:
 - § 164 30 b) Materielle Rechtskraft
 - § 165 Verweisung
 - § 166 Einleitung des Verfahrens
 - § 167 Verhandlung
 - § 168 Säumnisfolgen:
 - § 169 b) Beklagter
 - § 170 Beweismittel:
 - § 171 b) Bezeichnung
 - § 172 31 Verfahren auf einseitiges Vorbringen
 - § 173 32 Eheschutzverfahren
 - § 174 Illiquidität
 - § 175 Rechtskraft
 - § 176 33 Zulässigkeit
 - 1. zur Vollstreckung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheide;
 - 2. zur schnellen Handhabung klaren Rechtes bei nicht streitigen oder sofort
 - 3. Zur Abwehr eines drohenden, nicht leicht wieder gutzumachenden Nach-
 - § 177 34 Anordnungen
 - 1. in Befehlen und Verboten hung von
 - 2. in Massnahmen, welche den Beklagten an der Verfügung über bestimmte
 - 3. in der Zusprechung dinglicher Rechte an Grundstü cken gemäss den Art.
 - 4. in Anweisungen an den Grundbuchführer.
 - § 178 Provisorische Befehle und Verbote
 - § 179 35 Allgemeine Verbote
 - § 180 Illiquidität
 - § 181 Besondere Vorschriften für vorsorgliche Massnahmen:
 - § 182 b) Klagefrist
 - § 183 c) Aufhebung und Änderung
 - § 184 d) Schadenersatzpflicht
 - § 185 Vorsorgliche Beweisabnahme:
 - § 186 b) Zuständigkeit
 - § 187 c) Verfahren
 - § 188
 - § 189 36 Zuständigkeit bei internationaler Schiedsgerichtsbarkeit
 - § 189a 37 Schiedsgerichtsverfahren
 - § 190 38 Zulässigkeit
 - 1. der Bezirksgerichte;
 - 2. der Einzelrichter im beschleunigten Verfahren, sofern der Streitwert wenigs-
 - § 191 Aufschiebende Wirkung
 - § 192 39 Berufungserklärung
 - § 193 Überweisung an die Berufungsinstanz
 - § 194 Nichteintreten
 - § 195 40 Berufungsschrift
 - § 196 41 Berufungsantwort
 - § 197 42 Anschlussberufung
 - § 198 43 Beschränktes Novenrecht
 - § 199 44 Ehesachen
 - § 200 45 Berufungsverhandlung
 - § 201 Umfang der Überprüfung
 - § 202 Berufungsentscheide
 - § 203 46 Zulässigkeit:
 - 1. Erledigungsbeschlüsse und -verfügungen;
 - 2. Beschlüsse und Verfügungen, die auf Grund von § 162 getroffen werden;
 - 3. Urteile, die nur in Bezug auf die Kosten- und Entschädigungsfolgen ange-
 - 4. prozessleitende Entscheide, mit welchen eine Unzuständigkeitseinrede ver-
 - § 204 47 b) im summarischen Verfahren
 - § 205 c) Berechtigung Dritter
 - § 206 d) Ausschluss des Rekurses
 - § 207 Aufschiebende Wirkung
 - § 208 48 Frist und Form des Rekurses
 - § 209 49 Rekursantwort
 - § 210 Anschlussrekurs und Novenrecht
 - § 211 Umfang der Überprüfung
 - § 212 Erledigung
 - § 213 Zulässigkeit:
 - 1. auf der Verletzung eines wesentlichen Verfahrensgrundsatzes;
 - 2. auf einer aktenwidrigen oder willkürlichen tatsächlichen Annahme;
 - 3. auf einer Verletzung klaren materiellen Rechtes.
 - § 214 b) Prozessleitende Entscheide
 - 1. wenn ein schwer wieder gutzumachender Nachteil droht;
 - 2. wenn damit ein bedeutender Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufi-
 - § 215 c) Verhältnis zu andern Rechtmitteln
 - § 216 Aufschiebende Wirkung
 - § 217 50 Frist
 - § 218 Form der Beschwerde
 - 1. die genaue Bezeichnung des angefochtenen Entscheides;
 - 2. die Angabe, inwieweit der Entscheid angefochten wird und welche Änderun-
 - 3. die Begründung der Antr äge unter Nachweis der Nichtigkeitsgr ünde.
 - § 219 Beantwortung
 - § 220 Umfang der Überprüfung
 - § 221 Erledigung
 - § 222 Zulässigkeit
 - § 223 Aufschiebende Wirkung
 - § 224 Frist
 - § 225 Form des Begehrens
 - 1. die genaue Bezeichnung des angefochtenen Entscheides;
 - 2. den bestimmten Antrag, in welchem Umfang der angefochtene Entscheid
 - 3. die einzelnen Revisionsgründe, unter Bezeichnung der entsprechenden
 - 4. den Nachweis, dass seit der Entdeckung der Revisionsgründe noch nicht
 - § 226 Beantwortung
 - § 227 Verfahren und Erledigung
 - § 228 Voraussetzungen:
 - § 229 b) Vorsorgliche Massnahmen anderer schweizerischer Gerichte
 - § 230 51 c) Ausländische Entscheide
 - § 231 Verfahren:
 - § 232 b) Im übrigen
 - § 233 c) Einsprache Dritter
 - § 234 Vollstreckungsmittel:
 - § 235 b) Ersatzvornahme und Zwangsvollzug
 - 1. Dritte damit beauftragen oder den Kläger zur Auftragserteilung ermächtigen;
 - 2. die Anwendung von Zwang gegen den Pflichtigen oder die in seinem Ge-
 - § 236 c) Abgabe einer Willenserklärung
 - § 237 c) Umwandlung in Schadenersatz
 - § 238 52
 - § 239 53
 - § 240 54
 - § 241 55
 - § 242 56
 - § 243 Anpassung durch den Regierungsrat
 - § 244 57 Übergangsbestimmungen
 - § 244a 58 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. November 2003
 - § 245 Inkrafttreten
 - 2000.
 - 2003.
 - 2003.