KMAG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KMAG)
- Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (Kryptomärkteaufsichtsgesetz - KMAG)
 - Inhaltsübersicht
 - Kapitel 1
 - Allgemeine Maßnahmen
 - Abschnitt 1
 - Ziel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
 - § 1 Ziel und Geltungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt 2
 - Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
 - § 3 Aufgaben der Bundesanstalt
 - § 4 Allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
 - Abschnitt 3
 - Sofortige Vollziehbarkeit
 - § 5 Sofortige Vollziehbarkeit
 - Abschnitt 4
 - Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
 - § 6 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
 - § 7 Zusammenarbeit mit sonstigen Stellen
 - § 8 Verschwiegenheitspflicht
 - Kapitel 2
 - Durchsetzung der Zulassungsvorbehalte
 - Abschnitt 1
 - Einschreiten bei Tätigkeit ohne Zulassung
 - § 9 Einschreiten gegen unerlaubte Geschäfte
 - § 10 Verfolgung unerlaubter Geschäfte
 - Abschnitt 2
 - Erteilung und Entzug der Zulassung
 - § 11 Ergänzende Bestimmungen zum Zulassungsverfahren; Verordnungsermächtigungen
 - § 12 Ergänzende Bestimmungen zum Entzug der Zulassung
 - § 13 Befugnisse nach Entzug oder Erlöschen der Zulassung
 - § 14 Bekanntmachungen und Registervorschriften
 - Kapitel 3
 - Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel
 - § 15 Aussetzung und Untersagung eines öffentlichen Angebots oder der Zulassung zum Handel
 - § 16 Befugnisse hinsichtlich Kryptowerte-Whitepapers und modifizierter Kryptowerte-Whitepapers
 - § 17 Befugnisse hinsichtlich Marketingmitteilungen
 - § 18 Bekanntmachung marktrelevanter Informationen
 - § 19 Haftung bei fehlendem Kryptowerte-Whitepaper
 - Kapitel 4
 - Beaufsichtigung von Instituten
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Maßnahmen
 - § 20 Auskünfte und Prüfungen
 - § 21 Anzeige- und Meldewesen; Verordnungsermächtigung
 - § 22 Maßnahmen hinsichtlich Organversammlungen von Instituten
 - § 23 Abberufung von Mitgliedern des Leitungsorgans; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
 - § 24 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder des Leitungsorgans
 - § 25 Ergänzende Bestimmungen zur Übernahme von Instituten
 - § 26 (zukünftig in Kraft)
 - Abschnitt 2
 - Sonderbestimmungen für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token
 - § 27 Mindeststückelung; Betragsbegrenzung
 - § 28 Ergänzende Bestimmungen zum Reservevermögen und zur Sicherung entgegengenommener Geldbeträge
 - Abschnitt 3
 - (zukünftig in Kraft)
 - §§ 29 und 30 (zukünftig in Kraft)
 - Abschnitt 4
 - Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte
 - §§ 31 bis 35 (zukünftig in Kraft)
 - § 36 Übermittlung von Insiderinformationen; Verordnungsermächtigung
 - Kapitel 5
 - Rechnungslegung, Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Bestellung des Abschlussprüfers und Abschlussprüfung
 - § 37 Pflicht zur Rechnungslegung
 - § 38 Pflicht zur Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
 - § 39 Pflicht zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Anzeige
 - § 40 Besondere Pflichten des Abschlussprüfers; Verordnungsermächtigung
 - Kapitel 6
 - Maßnahmen in besonderen Fällen
 - § 41 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung
 - § 42 Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
 - § 43 Einstweilige Maßnahmen bei Gefahr
 - § 44 Insolvenz
 - § 45 (zukünftig in Kraft)
 - Kapitel 7
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - § 46 Strafvorschriften
 - § 47 Bußgeldvorschriften
 - § 48 Ordnungsgelder
 - § 49 Mitteilungen in Strafsachen
 - Kapitel 8
 - Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 50 Übergangsvorschrift zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Artikel 143 der Verordnung (EU) 2023/1114; Verordnungsermächtigung
 - § 51 Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung