Gemeinsame Ausführungsordnung zur Fassung von 1999 und der Fassung von 1960 des... (0.232.121.42) 
                
                
            INHALT
Gemeinsame Ausführungsordnung zur Fassung von 1999 und der Fassung von 1960 des Haager Abkommens 1
- Gemeinsame Ausführungsordnung zur Fassung von 1999 und der Fassung von 1960 des Haager Abkommens 1
 - Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
 - Regel 1 ² Begriffsbestimmungen
 - Regel 2 Mitteilungen an das Internationale Büro
 - Regel 3 Vertretung vor dem Internationalen Büro
 - Regel 4 Berechnung der Fristen
 - Regel 5 Entschuldigung von Fristüberschreitungen ⁸
 - Regel 6 ¹⁴ Sprachen
 - Kapitel 2 Internationale Anmeldungen und Internationale Eintragungen
 - Regel 7 ¹⁵ Erfordernisse bezüglich der internationalen Anmeldung
 - Regel 8 ¹⁶ Besondere Erfordernisse bezüglich des Anmelders
 - Regel 9 ¹⁷ Abbildungen des gewerblichen Musters oder Modells
 - Regel 10 ¹⁸ Musterabschnitte (Exemplare) bei einem Gesuch auf Aufschub der Veröffentlichung
 - Regel 11 ¹⁹ Identität des Schöpfers; Beschreibung; Anspruch
 - Regel 12 ²⁰ Gebühren für die internationale Anmeldung
 - Regel 13 ²¹ Einreichung der internationalen Anmeldung durch ein Amt
 - Regel 14 ²² Prüfung durch das Internationale Büro
 - Regel 15 Eintragung des gewerblichen Musters oder Modells in das internationale Register
 - Regel 16 ²³ Aufschub der Veröffentlichung
 - Regel 17 Veröffentlichung der internationalen Eintragungen ²⁴
 - Kapitel 3 Schutzverweigerungen und Ungültigerklärungen
 - Regel 18 ²⁶ Mitteilung der Schutzverweigerung
 - Regel 18 bis ²⁷ Erklärung über die Schutzerteilung
 - Regel 19 Nicht vorschriftsmässige Schutzverweigerungen
 - Regel 20 Ungültigerklärung in den bestimmten Vertragsparteien
 - Kapitel 4 Änderungen und Berichtigungen
 - Regel 21 ³⁰ Eintragung einer Änderung
 - Regel 21 bis ³¹ Erklärung, dass eine Änderung des Inhabers ohne Wirkung ist
 - Regel 22 Berichtigungen im internationalen Register
 - Kapitel 5 Verlängerungen
 - Regel 23 Inoffizielle Mitteilung über den Schutzablauf
 - Regel 24 ³³ Einzelheiten hinsichtlich der Verlängerung
 - Regel 25 Eintragung der Verlängerung; Bescheinigung
 - Kapitel 6 ³⁴ Veröffentlichung
 - Regel 26 Veröffentlichung
 - Kapitel 7 ³⁵ Gebühren
 - Regel 27 Höhe und Zahlung der Gebühren
 - Regel 28 Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sind
 - Regel 29 Gutschrift von Gebühren auf den Konten der betroffenen Vertragsparteien
 - Kapitel 9 ³⁶ Verschiedenes
 - Regel 30 [ Gelöscht ]
 - Regel 3 1 [ Gelöscht ]
 - Regel 32 Auszüge, Kopien und Auskünfte betreffend publizierte internationale Eintragungen
 - Regel 33 Änderung bestimmter Regeln
 - Regel 34 Verwaltungsvorschriften
 - Regel 35 Erklärungen der Vertragsparteien
 - Regel 3 [ Gelöscht ]
 - Regel 37 Übergangsbestimmungen
 - Gebührenverzeichnis ³⁷
 - I. Internationale Anmeldungen
 - II. [ Gelöscht ]
 - III. Verlängerung einer internationalen Eintragung
 - IV. [ Gelöscht ]
 - V. Verschiedene Eintragungen
 - VI. Informationen betreffend die veröffentlichten internationalen Eintragungen
 - VII. Vom Internationalen Büro erbrachte Dienstleistungen