Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
 - 1. Abschnitt: Begriffe
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
 - Art. 2 ¹⁰
 - Art. 2 a ¹¹ Rüstungsgüter
 - Art. 3 ¹⁵
 - Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
 - Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
 - Art. 6 ²⁵ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
 - Art. 7 ³⁹ Bewilligungsverfahren
 - Art. 8 ⁴¹ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
 - Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
 - Art. 9 a ⁴⁷ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
 - Art. 9 b ⁵² Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
 - Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ⁵⁵
 - Art. 11 ⁵⁸ Güter für den Energiesektor
 - Art. 11 a ⁶⁰ Güter zur Stärkung der Industrie
 - Art. 12 ⁶⁵ Kohle und Kohleerzeugnisse ⁶⁶
 - Art. 12 a ⁶⁸ Rohöl und Erdölerzeugnisse
 - Art . 12 b ⁷⁰ Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
 - Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
 - Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
 - Art. 14 a ⁷³ Eisen- und Stahlerzeugnisse
 - Art. 14 b ⁷⁵ Luxusgüter
 - Art. 14 c ⁷⁸ Wirtschaftlich bedeutende Güter
 - Art. 14 d ⁸⁵ Gold und Golderzeugnisse
 - Art. 14 e ⁸⁶ Ausnahmen vom Verbot der Bereitstellung technischer Hilfe
 - 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
 - Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
 - Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
 - Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
 - Art. 18 ¹¹² Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
 - Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
 - Art. 20 ¹¹⁵ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
 - Art. 21 ¹²² Meldepflicht für bestehende Einlagen
 - Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
 - Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ¹²⁵
 - Art. 24 ¹²⁸ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
 - Art. 24 a ¹³² Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
 - Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
 - Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
 - Art. 27 ¹⁴⁵ Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
 - Art. 28 ¹⁴⁶ Verbot betreffend Banknoten
 - Art. 28 a ¹⁴⁷ Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
 - Art. 28 b ¹⁴⁹ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
 - Art. 28 c ¹⁵⁰ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
 - Art. 28 d ¹⁵³ Verbote betreffend Trusts
 - Art. 28 e ¹⁵⁸ Verbote betreffend Dienstleistungen
 - 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
 - Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
 - Art. 29 a ¹⁷³ Luftverkehr
 - Art. 29 b ¹⁷⁷ Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
 - Art. 29 c ¹⁷⁸ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
 - Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
 - 4 a . Abschnitt: ¹⁸⁶ Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation
 - Art. 30 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
 - Art. 30 b Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
 - Art. 30 c Ausnahmen von Verboten betreffend Dienstleistungen
 - 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
 - Art. 31 Vollzug und Kontrolle
 - Art. 31 a ¹⁹² Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
 - Art. 32 Strafbestimmungen
 - 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
 - Art. 33 ¹⁹⁴ Veröffentlichung
 - Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 35 Übergangsbestimmungen
 - Art. 36 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ²³⁴
 - Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ²³⁵
 - Anhang 2 ²³⁶
 - Endempfänger nach Art. 6 Abs. 3 Bst. a, 35 Abs. 4 ²³⁷
 - Anhang 3 ²³⁸
 - Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
 - 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
 - 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
 - 3. Güter, die zwischen dem 25. Januar 2023 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
 - 4. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
 - Anhang 4 ²³⁹
 - Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
 - Anhang 5 ²⁴⁰
 - Güter für den Energiesektor
 - Anhang 6 ²⁴¹
 - Bezeichnete Gebiete
 - Anhang 7 ²⁴²
 - Verbotene Güter
 - Anhang 8 ²⁴³
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ²⁴⁴
 - Anhang 9
 - Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁴⁵
 - Anhang 10
 - Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁴⁶
 - Anhang 11 ²⁴⁷
 - Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁴⁸
 - Anhang 12
 - Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁴⁹
 - Anhang 13
 - Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²⁵⁰
 - Anhang 14 ²⁵¹
 - Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ²⁵²
 - Anhang 15 ²⁵³
 - Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ²⁵⁴
 - Anhang 16 ²⁵⁵
 - Güter und Technologien der Seeschifffahrt
 - Anhang 17 ²⁵⁶
 - Eisen- und Stahlerzeugnisse
 - 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
 - 2. Güter, die nach dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
 - Anhang 18 ²⁵⁷
 - Luxusgüter
 - 1. Pferde
 - 2. Kaviar und Kaviarersatz
 - 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
 - 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
 - 5. Zigarren und Zigarillos
 - 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
 - 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
 - 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)
 - 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
 - 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
 - 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
 - 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
 - 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
 - 14. Artikel aus Bleikristall
 - 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 CHF
 - 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 CHF
 - 17. Fahrzeuge, mit der Ausnahme von Krankenwagen, für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 CHF/Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 CHF/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
 - 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
 - 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1 500 CHF
 - 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
 - 21. Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
 - 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
 - 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
 - Anhang 19 ²⁵⁸
 - Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
 - Anhang 20 ²⁵⁹
 - Wirtschaftlich bedeutende Güter
 - 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
 - 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
 - 3. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
 - Anhang 21 ²⁶⁰
 - Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
 - 1. Güter, die vor dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
 - 2. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
 - Anhang 22 ²⁶¹
 - Kohle und Kohleerzeugnisse
 - Anhang 23 ²⁶²
 - Güter für die Stärkung der Industrie ²⁶³
 - Anhang 24 ²⁶⁴
 - Rohöl und Erdölerzeugnisse
 - Anhang 25 ²⁶⁵
 - Russische Medien ²⁶⁶
 - Anhang 26 ²⁶⁷
 - Gold
 - Anhang 27 ²⁶⁸
 - Golderzeugnisse
 - Anhang 28 ²⁶⁹
 - Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
 - Anhang 29 ²⁷⁰
 - Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
 - Anhang 30 ²⁷¹
 - Materialien aus dem Bergbausektor