GNotKG 
                
                
            INHALT
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
 - Inhaltsübersicht
 - Kapitel 1
 - Vorschriften für Gerichte und Notare
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Kostenfreiheit bei Gerichtskosten
 - § 3 Höhe der Kosten
 - § 4 Auftrag an einen Notar
 - § 5 Verweisung, Abgabe
 - § 6 Verjährung, Verzinsung
 - § 7 Elektronische Akte, elektronisches Dokument
 - § 7a Rechtsbehelfsbelehrung
 - Abschnitt 2
 - Fälligkeit
 - § 8 Fälligkeit der Kosten in Verfahren mit Jahresgebühren
 - § 9 Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen
 - § 10 Fälligkeit der Notarkosten
 - Abschnitt 3
 - Sicherstellung der Kosten
 - § 11 Zurückbehaltungsrecht
 - § 12 Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten
 - § 13 Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren
 - § 14 Auslagen des Gerichts
 - § 15 Abhängigmachung bei Notarkosten
 - § 16 Ausnahmen von der Abhängigmachung
 - § 17 Fortdauer der Vorschusspflicht
 - Abschnitt 4
 - Kostenerhebung
 - § 18 Ansatz der Gerichtskosten
 - § 19 Einforderung der Notarkosten
 - § 20 Nachforderung von Gerichtskosten
 - § 21 Nichterhebung von Kosten
 - Abschnitt 5
 - Kostenhaftung
 - Unterabschnitt 1
 - Gerichtskosten
 - § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich
 - § 23 Kostenschuldner in bestimmten gerichtlichen Verfahren
 - § 24 Kostenhaftung der Erben
 - § 25 Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge
 - § 26 Bestimmte sonstige gerichtliche Auslagen
 - § 27 Weitere Fälle der Kostenhaftung
 - § 28 Erlöschen der Zahlungspflicht
 - Unterabschnitt 2
 - Notarkosten
 - § 29 Kostenschuldner im Allgemeinen
 - § 30 Haftung der Urkundsbeteiligten
 - § 31 Besonderer Kostenschuldner
 - Unterabschnitt 3
 - Mehrere Kostenschuldner
 - § 32 Mehrere Kostenschuldner
 - § 33 Erstschuldner der Gerichtskosten
 - Abschnitt 6
 - Gebührenvorschriften
 - § 34 Wertgebühren
 - Abschnitt 7
 - Wertvorschriften
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeine Wertvorschriften
 - § 35 Grundsatz
 - § 36 Allgemeiner Geschäftswert
 - § 37 Früchte, Nutzungen, Zinsen, Vertragsstrafen, sonstige Nebengegenstände und Kosten
 - § 38 Belastung mit Verbindlichkeiten
 - § 39 Auskunftspflichten
 - Unterabschnitt 2
 - Besondere Geschäftswertvorschriften
 - § 40 Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvollstreckerzeugnis
 - § 41 Zeugnisse zum Nachweis der Auseinandersetzung eines Nachlasses oder Gesamtguts
 - § 42 Wohnungs- und Teileigentum
 - § 43 Erbbaurechtsbestellung
 - § 44 Mithaft
 - § 45 Rangverhältnisse und Vormerkungen
 - Unterabschnitt 3
 - Bewertungsvorschriften
 - § 46 Sache
 - § 47 Sache bei Kauf
 - § 48 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
 - § 49 Grundstücksgleiche Rechte
 - § 50 Bestimmte schuldrechtliche Verpflichtungen
 - § 51 Erwerbs- und Veräußerungsrechte, Verfügungsbeschränkungen
 - § 52 Nutzungs- und Leistungsrechte
 - § 53 Grundpfandrechte und sonstige Sicherheiten
 - § 54 Bestimmte Gesellschaftsanteile
 - Kapitel 2
 - Gerichtskosten
 - Abschnitt 1
 - Gebührenvorschriften
 - § 55 Einmalige Erhebung der Gebühren
 - § 56 Teile des Verfahrensgegenstands
 - § 57 Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung
 - § 58 Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- oder Partnerschaftsregister; Verordnungsermächtigung
 - Abschnitt 2
 - Wertvorschriften
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeine Wertvorschriften
 - § 59 Zeitpunkt der Wertberechnung
 - § 60 Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung oder Genehmigung eines Rechtsgeschäfts
 - § 61 Rechtsmittelverfahren
 - § 62 Einstweilige Anordnung, Aussetzung der Wirkungen eines Europäischen Nachlasszeugnisses
 - Unterabschnitt 2
 - Besondere Geschäftswertvorschriften
 - § 63 Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
 - § 64 Nachlasspflegschaften und Gesamtgutsverwaltung
 - § 65 Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern
 - § 66 (weggefallen)
 - § 67 Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereinssachen
 - § 68 Verhandlung über Dispache
 - § 69 Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister
 - § 70 Gemeinschaften zur gesamten Hand
 - § 71 Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs
 - § 72 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer
 - § 73 Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
 - § 74 Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
 - § 75 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
 - § 76 Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht
 - Unterabschnitt 3
 - Wertfestsetzung
 - § 77 Angabe des Werts
 - § 78 Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde
 - § 79 Festsetzung des Geschäftswerts
 - § 80 Schätzung des Geschäftswerts
 - Abschnitt 3
 - Erinnerung und Beschwerde
 - § 81 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde
 - § 82 Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung
 - § 83 Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts
 - § 84 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
 - Kapitel 3
 - Notarkosten
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 85 Notarielle Verfahren
 - § 86 Beurkundungsgegenstand
 - § 87 Sprechtage außerhalb der Geschäftsstelle
 - Abschnitt 2
 - Kostenerhebung
 - § 88 Verzinsung des Kostenanspruchs
 - § 89 Beitreibung der Kosten und Zinsen
 - § 90 Zurückzahlung, Schadensersatz
 - Abschnitt 3
 - Gebührenvorschriften
 - § 91 Gebührenermäßigung
 - § 92 Rahmengebühren
 - § 93 Einmalige Erhebung der Gebühren
 - § 94 Verschiedene Gebührensätze
 - Abschnitt 4
 - Wertvorschriften
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeine Wertvorschriften
 - § 95 Mitwirkung der Beteiligten
 - § 96 Zeitpunkt der Wertberechnung
 - Unterabschnitt 2
 - Beurkundung
 - § 97 Verträge und Erklärungen
 - § 98 Vollmachten und Zustimmungen
 - § 99 Miet-, Pacht- und Dienstverträge
 - § 100 Güterrechtliche Angelegenheiten
 - § 101 Annahme als Kind
 - § 102 Erbrechtliche Angelegenheiten
 - § 103 Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht
 - § 104 Rechtswahl
 - § 105 Anmeldung zu bestimmten Registern
 - § 106 Höchstwert für Anmeldungen zu bestimmten Registern
 - § 107 Gesellschaftsrechtliche Verträge, Satzungen und Pläne
 - § 108 Beschlüsse von Organen
 - § 109 Derselbe Beurkundungsgegenstand
 - § 110 Verschiedene Beurkundungsgegenstände
 - § 111 Besondere Beurkundungsgegenstände
 - Unterabschnitt 3
 - Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten
 - § 112 Vollzug des Geschäfts
 - § 113 Betreuungstätigkeiten
 - Unterabschnitt 4
 - Sonstige notarielle Geschäfte
 - § 114 Rückgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung
 - § 115 Vermögensverzeichnis, Siegelung
 - § 116 Freiwillige Versteigerung von Grundstücken
 - § 117 Versteigerung von beweglichen Sachen und von Rechten
 - § 118 Vorbereitung der Zwangsvollstreckung
 - § 118a Teilungssachen
 - § 119 Entwurf
 - § 120 Beratung bei einer Haupt- oder Gesellschafterversammlung
 - § 121 Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen oder qualifizierten elektronischen Signaturen
 - § 122 Rangbescheinigung
 - § 123 Gründungsprüfung
 - § 124 Verwahrung
 - Abschnitt 5
 - Gebührenvereinbarung
 - § 125 Verbot der Gebührenvereinbarung
 - § 126 Öffentlich-rechtlicher Vertrag
 - Abschnitt 6
 - Gerichtliches Verfahren in Notarkostensachen
 - § 127 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
 - § 128 Verfahren
 - § 129 Beschwerde und Rechtsbeschwerde
 - § 130 Gemeinsame Vorschriften
 - § 131 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
 - Kapitel 4
 - Schluss- und Übergangsvorschriften
 - § 132 Verhältnis zu anderen Gesetzen
 - § 133 Bekanntmachung von Neufassungen
 - § 134 Übergangsvorschrift
 - § 135 Sonderregelung für Baden-Württemberg
 - § 136 Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
 - Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis
 - Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3)