UBSKMG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)
- Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz - UBSKMG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung; Unterstützung von Betroffenen
 - § 1 Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
 - § 2 Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
 - § 3 (zukünftig in Kraft)
 - § 4 Unterstützung für Betroffene von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in Kindheit oder Jugend
 - Abschnitt 2
 - Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
 - Unterabschnitt 1
 - Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten
 - § 5 Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
 - § 6 Aufgaben
 - § 7 Berichtspflicht
 - § 8 Eignung und Befähigung
 - § 9 Wahl
 - § 10 Ernennung, Amtseid
 - § 11 Amtszeit
 - § 12 Beginn und Ende des Amtsverhältnisses
 - § 13 Anspruch auf Amtsbezüge, Versorgung und andere Leistungen
 - § 14 Verwendung von Geschenken
 - § 15 Berufsbeschränkung
 - § 16 Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten
 - § 17 Verschwiegenheitspflicht
 - § 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
 - Unterabschnitt 2
 - Betroffenenrat
 - § 19 Berufung; Amtszeit
 - § 20 Aufgaben
 - § 21 Ehrenamt
 - § 22 Ausscheiden
 - § 23 Benachteiligungsverbot; Freistellung von der Arbeitsleistung
 - § 24 Verschwiegenheitspflicht
 - Unterabschnitt 3
 - Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
 - § 25 Berufung; Amtszeit
 - § 26 Aufgaben
 - § 27 Berichtspflicht
 - § 28 Verschwiegenheitspflicht
 - § 29 Verarbeitung personenbezogener Daten
 - Abschnitt 3
 - Schlussvorschriften
 - § 30 Übergangsvorschrift