UBSKMG
INHALT
Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)
- Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz - UBSKMG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung; Unterstützung von Betroffenen
- § 1 Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
- § 2 Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
- § 3 (zukünftig in Kraft)
- § 4 Unterstützung für Betroffene von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in Kindheit oder Jugend
- Abschnitt 2
- Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
- Unterabschnitt 1
- Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten
- § 5 Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
- § 6 Aufgaben
- § 7 Berichtspflicht
- § 8 Eignung und Befähigung
- § 9 Wahl
- § 10 Ernennung, Amtseid
- § 11 Amtszeit
- § 12 Beginn und Ende des Amtsverhältnisses
- § 13 Anspruch auf Amtsbezüge, Versorgung und andere Leistungen
- § 14 Verwendung von Geschenken
- § 15 Berufsbeschränkung
- § 16 Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten
- § 17 Verschwiegenheitspflicht
- § 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
- Unterabschnitt 2
- Betroffenenrat
- § 19 Berufung; Amtszeit
- § 20 Aufgaben
- § 21 Ehrenamt
- § 22 Ausscheiden
- § 23 Benachteiligungsverbot; Freistellung von der Arbeitsleistung
- § 24 Verschwiegenheitspflicht
- Unterabschnitt 3
- Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
- § 25 Berufung; Amtszeit
- § 26 Aufgaben
- § 27 Berichtspflicht
- § 28 Verschwiegenheitspflicht
- § 29 Verarbeitung personenbezogener Daten
- Abschnitt 3
- Schlussvorschriften
- § 30 Übergangsvorschrift