GAPDZG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAPDZG)
- Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Anwendbare Rechtsvorschriften
 - § 3 Übertragung von Mitteln
 - § 3a Aktiver oder echter Betriebsinhaber
 - Teil 2
 - Direktzahlungen
 - Abschnitt 1
 - Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
 - § 4 Einkommensgrundstützung
 - § 5 Indikative Mittelzuweisung für die Einkommensgrundstützung
 - § 6 Geplanter Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
 - § 7 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Einkommensgrundstützung
 - Abschnitt 2
 - Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
 - § 8 Umverteilungseinkommensstützung
 - § 9 Indikative Mittelzuweisung für die Umverteilungseinkommensstützung
 - § 10 Geplante Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
 - § 11 Tatsächliche Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung
 - Abschnitt 3
 - Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
 - § 12 Junglandwirtinnen und Junglandwirte
 - § 13 Junglandwirte-Einkommensstützung
 - § 14 Indikative Mittelzuweisung für die Junglandwirte-Einkommensstützung
 - § 15 Geplanter Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
 - § 16 Weitere Bestimmungen für die Junglandwirte-Einkommensstützung
 - § 17 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Junglandwirte-Einkommensstützung
 - Abschnitt 4
 - Regelungen für Klima und Umwelt
 - § 18 Öko-Regelungen
 - § 19 Mittel für Öko-Regelungen
 - § 20 Festlegung der Öko-Regelungen
 - § 21 Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-Regelungen
 - Abschnitt 5
 - Gekoppelte Einkommensstützung
 - Unterabschnitt 1
 - Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch
 - § 22 Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
 - § 23 Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
 - § 24 Festlegungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
 - § 25 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
 - Unterabschnitt 2
 - Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch
 - § 26 Zahlung für Mutterkühe
 - § 27 Indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterkühe
 - § 28 Festlegungen für die Zahlung für Mutterkühe
 - § 29 Tatsächlicher Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe
 - Teil 3
 - Tatsächliche Einheitsbeträge
 - § 30 Mitteilungen der Länder
 - § 31 Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
 - § 32 Bekanntmachung der tatsächlichen Einheitsbeträge
 - Teil 4
 - Weitere Bestimmungen
 - § 33 Horizontale Begriffsbestimmungen
 - § 34 Verordnungsermächtigungen
 - § 35 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; Verordnungsermächtigung
 - § 36 Anwendungsbestimmung