JFAngAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten * (JFAngAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten* (Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung - JFAngAusbV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Ausbildungsplan
 - Abschnitt 2
 - Abschlussprüfung
 - § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
 - § 7 Inhalt des Teiles 1
 - § 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
 - § 9 Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“
 - § 10 Prüfungsbereich „Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“
 - § 11 Inhalt des Teiles 2
 - § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
 - § 13 Prüfungsbereich „Fachliche Sachbearbeitung“
 - § 14 Prüfungsbereich „Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“
 - § 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
 - § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 - § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
 - Abschnitt 3
 - Schlussvorschriften
 - § 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
 - § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten