WHG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts 1) 2) (WHG)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts1)2) (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
 - Inhaltsübersicht
 - Kapitel 1
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Zweck
 - § 2 Anwendungsbereich
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums
 - § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten
 - Kapitel 2
 - Bewirtschaftung von Gewässern
 - Abschnitt 1
 - Gemeinsame Bestimmungen
 - § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
 - § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
 - § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
 - § 8 Erlaubnis, Bewilligung
 - § 9 Benutzungen
 - § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
 - § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
 - § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
 - § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
 - § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
 - § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission
 - § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
 - § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung
 - § 15 Gehobene Erlaubnis
 - § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche
 - § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns
 - § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung
 - § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
 - § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse
 - § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
 - § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen
 - § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
 - § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte
 - Abschnitt 2
 - Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
 - § 25 Gemeingebrauch
 - § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch
 - § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
 - § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
 - § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
 - § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele
 - § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
 - § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer
 - § 33 Mindestwasserführung
 - § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
 - § 35 Wasserkraftnutzung
 - § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
 - § 37 Wasserabfluss
 - § 38 Gewässerrandstreifen
 - § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern
 - § 39 Gewässerunterhaltung
 - § 40 Träger der Unterhaltungslast
 - § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
 - § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
 - Abschnitt 3
 - Bewirtschaftung von Küstengewässern
 - § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
 - § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer
 - § 45 Reinhaltung von Küstengewässern
 - Abschnitt 3a
 - Bewirtschaftung von Meeresgewässern
 - § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer
 - § 45b Zustand der Meeresgewässer
 - § 45c Anfangsbewertung
 - § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer
 - § 45e Festlegung von Zielen
 - § 45f Überwachungsprogramme
 - § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
 - § 45h Maßnahmenprogramme
 - § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit
 - § 45j Überprüfung und Aktualisierung
 - § 45k Koordinierung
 - § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
 - Abschnitt 4
 - Bewirtschaftung des Grundwassers
 - § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
 - § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
 - § 48 Reinhaltung des Grundwassers
 - § 49 Erdaufschlüsse
 - Kapitel 3
 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
 - Abschnitt 1
 - Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
 - § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
 - § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
 - § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
 - § 53 Heilquellenschutz
 - Abschnitt 2
 - Abwasserbeseitigung
 - § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
 - § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung
 - § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
 - § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer
 - § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
 - § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
 - § 60 Abwasseranlagen
 - § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
 - Abschnitt 3
 - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
 - § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
 - § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
 - § 63 Eignungsfeststellung
 - Abschnitt 4
 - Gewässerschutzbeauftragte
 - § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
 - § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten
 - § 66 Weitere anwendbare Vorschriften
 - Abschnitt 5
 - Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
 - § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung
 - § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung
 - § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
 - § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren
 - § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz
 - § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen
 - § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung
 - Abschnitt 6
 - Hochwasserschutz
 - § 72 Hochwasser
 - § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
 - § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
 - § 75 Risikomanagementpläne
 - § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
 - § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung
 - § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
 - § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
 - § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten
 - § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
 - § 78d Hochwasserentstehungsgebiete
 - § 79 Information und aktive Beteiligung
 - § 80 Koordinierung
 - § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung
 - Abschnitt 7
 - Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
 - § 82 Maßnahmenprogramm
 - § 83 Bewirtschaftungsplan
 - § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
 - § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen
 - § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
 - § 87 Wasserbuch
 - § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung
 - Abschnitt 8
 - Haftung für Gewässerveränderungen
 - § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit
 - § 90 Sanierung von Gewässerschäden
 - Abschnitt 9
 - Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
 - § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen
 - § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer
 - § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser
 - § 94 Mitbenutzung von Anlagen
 - § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
 - Kapitel 4
 - Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht
 - § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten
 - § 97 Entschädigungspflichtige Person
 - § 98 Entschädigungsverfahren
 - § 99 Ausgleich
 - § 99a Vorkaufsrecht
 - Kapitel 5
 - Gewässeraufsicht
 - § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht
 - § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht
 - § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung
 - Kapitel 6
 - Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
 - § 103 Bußgeldvorschriften
 - § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen
 - § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser
 - § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen
 - § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen
 - § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen
 - § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
 - Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
 - Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
 - Anlage 3 (zu § 70a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 7)