Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (810.12) 
                
                
            INHALT
Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen
- Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - 1. Abschnitt: Zweck, Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffe
 - Art. 1 Zweck und Gegenstand
 - Art. 2 Einschränkungen des Geltungsbereichs und Verhältnis zu anderen Erlassen
 - Art. 3 Begriffe
 - 2. Abschnitt: Grundsätze
 - Art. 4 Diskriminierungsverbot
 - Art. 5 Zustimmung
 - Art. 6 Aufklärung bei genetischen Untersuchungen
 - Art. 7 Recht auf Information
 - Art. 8 Recht auf Nichtwissen
 - Art. 9 Vermeidung von Überschussinformationen
 - Art. 10 Schutz von Proben und genetischen Daten
 - Art. 11 Dauer der Aufbewahrung von Proben und genetischen Daten
 - Art. 12 Verwendung von Proben und genetischen Daten zu einem anderen Zweck
 - Art. 13 Genetische Tests zur Eigenanwendung
 - Art. 14 Publikumswerbung
 - Art. 15 Stand von Wissenschaft und Technik
 - 3. Abschnitt: Zulässigkeit von Untersuchungen in besonderen Fällen
 - Art. 16 Genetische Untersuchungen bei urteilsunfähigen Personen
 - Art. 17 Pränatale Untersuchungen
 - Art. 18 Genetische Untersuchungen bei verstorbenen Personen, bei Embryonen oder Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen, bei Spontanaborten sowie bei Totgeburten
 - 2. Kapitel: Genetische und pränatale Untersuchungen im medizinischen Bereich
 - 1. Abschnitt: Umfang
 - Art. 19
 - 2. Abschnitt: Veranlassung, Beratung und Mitteilung der Ergebnisse
 - Art. 20 Veranlassung der genetischen Untersuchungen
 - Art. 21 Genetische Beratung im Allgemeinen
 - Art. 22 Genetische Beratung bei pränatalen genetischen Untersuchungen
 - Art. 23 Aufklärung bei pränatalen Risikoabklärungen
 - Art. 24 Informations- und Beratungsstellen für pränatale Untersuchungen
 - Art. 25 Form der Zustimmung
 - Art. 26 Mitteilung des Untersuchungsergebnisses im Allgemeinen
 - Art. 27 Mitteilung von Überschussinformationen
 - 3. Abschnitt: Durchführung von genetischen Untersuchungen
 - Art. 28 Bewilligung
 - Art. 29 Durchführung genetischer Untersuchungen im Ausland
 - 4. Abschnitt: Reihenuntersuchungen
 - Art. 30
 - 3. Kapitel: Genetische Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 31 Kategorien von genetischen Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs
 - Art. 32 Aufklärung
 - Art. 33 Verbot der Mitteilung von Überschussinformationen
 - 2. Abschnitt: Zusätzliche Bestimmungen für genetische Untersuchungen zur Abklärung besonders schützenswerter Eigenschaften
 - Art. 34 Veranlassung der genetischen Untersuchungen
 - Art. 35 Bewilligung
 - Art. 36 Durchführung von Untersuchungen im Ausland
 - 4. Kapitel: Genetische Untersuchungen bei Arbeits- und Versicherungsverhältnissen sowie in Haftpflichtfällen
 - 1. Abschnitt: Grundsatz
 - Art. 37
 - 2. Abschnitt: Genetische Untersuchungen bei Arbeitsverhältnissen
 - Art. 38 Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 39 Verbot betreffend präsymptomatische genetische Untersuchungen
 - Art. 40 Ausnahme betreffend die Veranlassung von präsymptomatischen genetischen Untersuchungen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen
 - Art. 41 Aufsicht
 - 3. Abschnitt: Genetische Untersuchungen bei Versicherungsverhältnissen
 - Art. 42 Verbot betreffend die Durchführung genetischer Untersuchungen
 - Art. 43 Verbot betreffend den Umgang mit genetischen Daten
 - Art. 44 Umgang mit Daten aus präsymptomatischen genetischen Untersuchungen
 - 4. Abschnitt: Genetische Untersuchungen in Haftpflichtfällen
 - Art. 45 Verbot betreffend die Durchführung genetischer Untersuchungen und den Umgang mit genetischen Daten
 - Art. 46 Form der Zustimmung bei diagnostischen genetischen Untersuchungen
 - 5. Kapitel: DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung
 - Art. 47 Grundsätze
 - Art. 48 DNA-Profile von verstorbenen Personen
 - Art. 49 Zivilverfahren
 - Art. 50 Verwaltungsverfahren
 - Art. 51 Allgemeine Bestimmungen zu DNA-Profilen ausserhalb von behördlichen Verfahren
 - Art. 52 Zusätzliche Bestimmungen zu pränatalen Vaterschaftsabklärungen
 - Art. 53 Anerkennung zur Erstellung von DNA-Profilen
 - 6. Kapitel: Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen
 - Art. 54
 - 7. Kapitel: Evaluation des Gesetzes
 - Art. 55
 - 8. Kapitel: Strafbestimmungen
 - Art. 56 Vergehen
 - Art. 57 Übertretungen
 - Art. 58 Zuständige Behörde und Verwaltungsstrafrecht
 - 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 59 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
 - Art. 60 Übergangsbestimmung
 - Art. 61 Referendum und Inkrafttreten
 - Anhang
 - Aufhebung und Änderung anderer Erlasse