Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) 1 (0.818.103) 
                
                
            INHALT
Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) 1
- Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) 1
 - Teil I Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden
 - Art. 1 Begriffsbestimmungen
 - Art. 2 Zweck und Anwendungsbereich
 - Art. 3 Grundsätze
 - Art. 4 Zuständige Behörden
 - Teil II Informationen und Gesundheitsschutzmassnahmen
 - Art. 5 Überwachung
 - Art. 6 Meldung
 - Art. 7 Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit
 - Art. 8 Konsultation
 - Art. 9 Andere Berichte
 - Art. 10 Bestätigung
 - Art. 11 Übermittlung von Informationen durch die WHO
 - Art. 12 Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite
 - Art. 13 Gesundheitsschutzmassnahmen
 - Art. 14 Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen
 - Teil III Empfehlungen
 - Art. 15 Zeitlich befristete Empfehlungen
 - Art. 16 Ständige Empfehlungen
 - Art. 17 Kriterien für Empfehlungen
 - Art. 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete
 - Teil IV Grenzübergangsstellen
 - Art. 19 Allgemeine Verpflichtungen
 - Art. 20 Flughäfen und Häfen
 - Art. 21 Landübergänge
 - Art. 22 Aufgaben der zuständigen Behörden
 - Teil V Massnahmen für die öffentliche Gesundheit
 - Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 23 Gesundheitsmassnahmen bei Ankunft und Abreise
 - Kapitel II Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer
 - Art. 24 Beförderer
 - Art. 25 Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt beziehungsweise Durchreise
 - Art. 26 Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt
 - Art. 27 Betroffene Beförderungsmittel
 - Art. 28 Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen
 - Art. 29 Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen
 - Kapitel III Besondere Bestimmungen für Reisende
 - Art. 30 Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
 - Art. 31 Gesundheitsmassnahmen bei der Einreise von Reisenden
 - Art. 32 Behandlung von Reisenden
 - Kapitel IV Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze
 - Art. 33 Durchgangsgüter
 - Art. 34 Container und Container-Verladeplätze
 - Teil VI Gesundheitsdokumente
 - Art. 35 Allgemeine Regel
 - Art. 36 Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemassnahmen
 - Art. 37 Seegesundheitserklärung
 - Art. 38 Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit
 - Art. 39 Schiffshygienebescheinigungen
 - Teil VII Gebühren
 - Art. 40 Gebühren für Gesundheitsmassnahmen in Bezug auf Reisende
 - Art. 41 Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete
 - Teil VIII Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 42 Durchführung von Gesundheitsmassnahmen
 - Art. 43 Zusätzliche Gesundheitsmassnahmen
 - Art. 44 Zusammenarbeit und Hilfe
 - Art. 45 Umgang mit personenbezogenen Daten
 - Art. 46 Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke
 - Teil IX Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss
 - Kapitel I Die IGV-Sachverständigenliste
 - Art. 47 Zusammensetzung
 - Kapitel II Der Notfallausschuss
 - Art. 48 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
 - Art. 49 Verfahren
 - Kapitel III Der Prüfungsausschuss
 - Art. 50 Aufgabenbereich und Zusammensetzung
 - Art. 51 Geschäftsführung
 - Art. 52 Berichte
 - Art. 53 Verfahren für ständige Empfehlungen
 - Teil X Schlussbestimmungen
 - Art. 54 Berichtswesen und Überprüfung
 - Art. 55 ¹⁶ Änderungen
 - Art. 56 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 57 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften
 - Art. 58 Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften
 - Art. 59 ¹⁹ Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte
 - Art. 60 Neue Mitgliedstaaten der WHO
 - Art. 61 ²⁰ Ablehnung
 - Art. 62 ²¹ Vorbehalte
 - Art. 63 ²² Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten
 - Art. 64 Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind
 - Art. 65 Notifikationen durch den Generaldirektor
 - Art. 66 Verbindliche Wortlaute
 - Anlage 1
 - A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion
 - B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten
 - Anlage 2
 - Entscheidungsschema zur Bewertung und Meldung von Ereignissen, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen können
 - Beispiele für die Anwendung des Entscheidungsschemas zur Bewertung und Meldung von Ereignissen, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen können
 - Anlage 3
 - Muster der Bescheinigung über die Befreiung von der Schiffshygienekontrolle/der Bescheinigung über die Schiffshygienekontrolle
 - Anlage 4
 - Technische Anforderungen an Beförderungsmittel und Beförderer
 - Anlage 5
 - Besondere Massnahmen für übertragbare (vektorinduzierte) Krankheiten
 - Anlage 6
 - Impfung, Prophylaxe und zugehörige Bescheinigungen
 - Anlage 7 ²⁷
 - Anforderungen an die Impfung oder Prophylaxe für bestimmte Krankheiten
 - Anlage 8
 - Muster einer Seegesundheitserklärung
 - Fragen über die Gesundheit
 - Anhang zum Muster einer Seegesundheitserklärung
 - Anlage 9 ²⁸
 - Dieses Dokument ²⁹ ist Teil der allgemeinen Erklärung für Luftfahrzeuge, bekanntgemacht von der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
 - Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit ³⁰
 - Geltungsbereich am 30. September 2025 ³¹
 - Änderung der Art. 55, 59, 61, 62 und 63 der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 28. Mai 2022 ³²