6 Im Verlauf des Studiums muss ei n Praktikum oder eine Hospi tanz in institutionellen Tanzkompa nien oder freien Tanzkompanien/ Projekten oder in der professione llen Berufsausbildung absolviert werden. Das Verfahren richtet sich nach §
21.
Anmeldungen
§ 11.
1 Für jedes Modul ist eine Anmeldung innerhalb der An meldefrist erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich.
2 Studierende, die sich für Module anmelden, sind verpflichtet, diese zu besuchen. Abmeldungen können schriftlich bei den Praxisfeldver antwortlichen bis eine Woche vo r Beginn des entsprechenden Moduls beantragt werden, ansonsten gelten die Module als «nicht bestanden».
3 Die Praxisfeldverantwortlichen entscheiden über die Zulassung zum Modul nach Ablauf der Anmeldefrist.
Fachbereichs
-
übergreifendes
Angebot (Mas
-
tercluster DDK)
§ 12.
1 Die Masterstudiengänge Film , Tanz und Theater der ZHdK sind in der Studienstruktur des Mast erclusters des DD K eingebettet. Der Mastercluster DDK bietet ei nen gemeinsamen Rahmen und har monisierte Strukturen für Tanz, Theater und Film, um die Mobilität der Studierenden zwischen den einz elnen Masterstudiengängen zu er möglichen.
2 Die Module und Projekte des Masterclusters DDK sind inter- und transdisziplinär ausgerichtete Angebote. Folgende Formate ge währleisten das fachbere ichsübergreifende Studier en im Mastercluster DDK: a. einwöchiges Pflichtmodul zu Studienbeginn (Startup-Woche), b. fachbereichsübergreife nde Module (Wahlangebot), c. geöffnete Lehrveranstaltungen v on Masterstudiengängen des DDK (Wahlangebot), d. fachbereichsübergreifend e Projekte (Wahlangebot).
3 Auswahl und Belegungsrhythmus der Module werden von der oder dem Studierenden bestimmt, ge gebenenfalls in Abstimmung mit den Praxisfeldverantwortlichen.
4 Es können 30 ECTS-Punkte im fachbereichsübergreifenden An gebot absolviert werden.
6
414.263.135 Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Dance
5 Die Studienleistungen in den ei nzelnen fachbereichsübergreifen
- den Modulen (Mastercluster) werden mit «bestanden» oder «nicht be
- standen» bewertet. Di e Module gelten als «bestanden», wenn 80% des Moduls besucht worden sind.
6 Geöffnete Lehrveranstaltungen we rden nach der jeweiligen BSO des anbietenden Studiengangs bewertet.
7 Die Bewertung der fach bereichsübergreifende n Projekte richtet sich nach der jeweiligen BSO des Studiengangs, in dem die oder der Studierende eing eschrieben ist. Semester struktur
§ 13.
1 Die Semesterstruktur richtet sich nach §
12 ASO. Ausnah
- men können sich durch bestimmte Projekt- und Produktionszusam
- menhänge ergeben.
2 Entgegen der ASO können im Master of Arts in Dance in den Zwischensemestern und in den Ferien, insbesondere im Juli und August, folgende Studienleistungen eingeplant werden: a. Praktika, b. Hospitanzen, c. Studierendenprojekte.
3 Die Tages- und Wochenstrukturen orientieren sich am Semester
- studienplan. Ausnahmen können sich durch bestimmte Projekt- und Produktionserford ernisse ergeben.
4 Bei Bedarf können am Wochenen de Lehrveranstaltungen (Work
- shops, Produktionen, auss erordentliche Verans taltungen usw.) durch
- geführt werden. Diese Veranstaltun gen sind von der Studienleitung zu genehmigen. Absage ange kündigter Lehr veranstaltungen
§ 14.
Bei ungenügender Te ilnehmerzahl infolge höherer Gewalt und bei längerem Ausfall einer ode r eines Dozierenden durch Unfall oder Krankheit kann eine angek ündigte Lehrveranstaltung abgesagt werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz. E. Studienleistungen und Bewertung Studien leistungen
§ 15.
1 Studienleistungen werden al s Einzel- oder Gruppenarbeit erbracht.
2 Als Leistungsnachweise gelten insbesondere: b. Projektarbeiten, Präs entationen und Aufführungen, c. Lehrproben für das Praxisfeld Te aching and Coaching Dance Pro
- fessionals,
7 Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Dance
414.263.135 d. schriftliche Arbeiten und Essays, e. Referate, Lectur e Demonstration, f. Master-Thesis, Master-Diplomprojekt.