Studien- und Prüfungsreglement des Masterstudiengangs in Fachdidaktik Medien und Informatik
SRSZ 1.2.20 23 1 und Informatik 1 (Vom 15. Februar 2018) Der Hochschulrat der Pädagogischen Hochschule Schwyz, gestützt auf § 16 Abs. 2 Bst. k de s Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2012 2 , sowie auf die Vereinbarung der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ) , der Univer- sität Zürich (UZH) , der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH Luzern) und der Hochschule Luzern (HSLU) vom 20. Dezember 2017, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
1 Dieses Reglement regelt das Anmelde- und Zulassungs verfahren, das Prüfungs - und Promotionswesen, die Gebühren und das Disziplinarwesen des Joint Degree Masterstudiengangs in Fachdidaktik Medien und Informatik der PHSZ , der UZH , der PH Luzern und der HSLU .
2 Es gilt für an der PHSZ für diesen Masterstudiengang immatrikulierte Studie- rende unter Vorbehalt von Abs. 3 .
3 die Module, die von der PHSZ verantwortet werden. Für die Module, die an den anderen Trägerin- stitutionen durchgeführt werden, gelten die jeweiligen Bestimmungen dieser In- stitutionen.
§ 2 3
II. Zulassung und Anmeldung
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
1 Zum Masterstudiengang in Fachdidaktik Medien und Informatik wer einen der folgenden Abschlüsse vorweist : a) Bachelor - oder Masterabschluss in Medien- und Kommunikationswissenschaf- ten oder in Informatik oder in Erziehungswissenschaften; b) Bachelorabschluss in Pre- /Primary Education oder Secondary Education; c) Masterabschluss in Secondary Education
2 Eine Zulassung ist «sur dossier» möglich, wenn ein mit den in Abs. 1 genannten Abschlüssen gleichwertiger schweizerischer oder ausländischer Abschluss vor- liegt.
2
§ 4 Bedingungen und Auflagen
Je nach Vorbildung (Abschlüsse gemäss § 3) können von der Studiengangsleitung Ergänzungsleistungen definiert werden, die vor Studienbeginn erfüllt sein (Bedin- gungen) oder während des Studiums absolviert werden müssen (Auflagen).
§ 5 Leumund
Alle Bewerbende verfügen über einen guten Leumund. Die Zulassung kann wegen strafrechtlicher Vergehen verweigert werden.
§ 6 4 Zulassungs - und Aufnahme entscheid
1 Der Lenkungsausschuss zum Masterstudiengang beschliesst über die Zulassung.
2 Über die Aufnahme entscheidet die Rektorin oder der Rektor der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ).
3 In Bezug auf die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse gelten das Reglement über die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse der EDK vom 27. Oktober 2006 und die Empfehlungen von swissuniversities zur Bewer- tung ausländischer Reifezeugnisse.
§ 7 5 Anmeld everfahren
1 Bewerbende haben sich bei der Pädagogischen Hochschule Schwyz mittels An- meldeformular innerhalb der publizierten Anmeldefrist anzumelden.
2 Der Anmeldung sind beizulegen: a) Motivationsschreiben; b) Lebenslauf mit vollständiger Darstellung des bisherigen Bildungsgangs und der beruflichen Tätigkeiten und Foto; c) Nachweise über die erworbenen Ausbildungsabschlüsse; d) Exmatrikulationsbestätigung, falls die oder der Bewerbende bereits an einer Hochschule eingeschrieben war.
3 In begründeten Fällen kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.
4 Neben der allgemeinen Anmeldung für den Studiengang ist für jedes Modul eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen erfolgen je nach Modul zentral über die PHSZ oder durch die Studierenden selbst an der betreffenden Hochschule.
5 Die Abmeldemodalitäten für die Module richten sich nach den Bestimmungen derjenigen Hochschule, die das Modul anbietet. Die Abmeldung für den Studien- gang erfolgt zentral an der PHSZ und hat innerhalb der publizierten Abmeldefrist zu erfolgen. III. Studi engang
§ 8 Gliederung
Der Masterstudiengang gliedert sich in drei Studienbereiche:
SRSZ 1.2.20 23 3 - Fachdidaktische Studien; - Fachwissenschaftliche Studien bestehend aus den zwei Teilbereichen Me- dien- und Kommunikationswissenschaft und Informatik; - Erziehungswissenschaftliche Studien.
§ 9 European Credit Transfer System (ECTS)
1 Alle Ausbildungsteile werden gemäss dem European Credit Transfer System mit- tels Credit Points (CP) erfasst.
2 Ein CP entspricht einer Studienlei stung von 25 bis 30 Arbeitsstunden.