Errichtung einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule
                            1  Errichtung einer Höheren Wirtschafts-  und Verwaltungsschule  KRB vom 31. Mai 1972  Der Kantonsrat von Solothurn  gestützt auf § 2 des Gesetzes über die Berufsbildung vom 6. Juni 1971  nach  Kenntnisnahme  von  Bericht  und  Antrag  des  Regierungsrates  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                9. Mai 1972
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Solothurn errichtet auf Herbst 1972 eine Höhere Wirt-
                            schafts- und Verwaltungsschule mit Sitz in Olten.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule wird zusammen mit
                            dem  Kanton  Aargau  vorerst  auf  Schulgeldbasis,  später  in  gemeinsamer  Trägerschaft nach noch zu treffenden vertraglichen Abmachungen betrie-  ben.  Der  Regierungsrat  wird  beauftragt,  den  entsprechenden  Vertrag  mit  dem Kanton Aargau abzuschliessen.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. ...
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                4. Die Kredite für die folgenden Jahre sind jeweils mit dem Voranschlag
                            zur Staatsrechnung anzubegehren.
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
6. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
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                            1  )  Ziff. 3 wird nicht abgedruckt; vgl. § 2 lit. c G über die Herausgebe einer Berei-  nigten Sammlung der solothurnischen Erlasse vom 6. Oktober 1968.