OrdenNachwV 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen (OrdenNachwV)
- Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
 - Eingangsformel
 - Erster Abschnitt
 - Nachweis der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
 - § 1 Ausstellung eines urkundlichen Besitznachweises
 - § 2 Zuständige Behörden
 - § 3 Antragstellung
 - § 4 Inhalt des Antrags
 - § 5 Prüfung des Antrags
 - § 6 Zweitausfertigung
 - § 7 Bescheinigung
 - § 8 Nachweis der Verleihung durch den Antragsteller
 - § 9 Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges
 - § 10 Ausstellung der Ersatzurkunde
 - § 11 Versagung der Ersatzurkunde
 - § 12 Form von Bescheiden
 - Zweiter Abschnitt
 - Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
 - § 13 Berechtigungsausweis
 - § 14 Zuständigkeit
 - § 15 Verfahren
 - § 16 Antrag
 - § 17 Inhalt des Antrags
 - § 18 Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen durch den Antragsteller
 - § 19 Ausstellung eines Berechtigungsausweises
 - § 20 Entscheidungen der nach § 14 zuständigen Behörden
 - Dritter Abschnitt
 - Gemeinsame Bestimmungen
 - § 21 Einziehung
 - § 22 Gebühren
 - § 23 Geltung in Berlin
 - § 24 Inkrafttreten
 - Schlußformel
 - Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Antrag auf Zustellung eines urkundlichen Besitznachweises
 - Anlage 2 (zu § 7 Abs. 1)
 - Anlage 3 (zu § 7 Abs. 3)
 - Anlage 4
 - Anlage 5 (zu § 13 Abs. 1)